28.01.2015 - 6.9 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122-1...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Fassung des Beschlussvorschlages vom 14.10.2014 mit Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurden.

 

Die DS 14/SVV/0949 wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 27.01.2015) zusammen mit einer Planskizze als TISCHVORLAGE ausgereicht; sie wird namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Jäkel mündlich untersetzt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktionndnis 90/Die Grünen, beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die cküberweisung der DS 14/SVV/094 (neue Fassung) in den  Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei 17 Nein-Stimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2014 den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122- 1 „Glienicker Winkel“ zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei ist der Plan entsprechend Darstellung mit einer einreihigen Bebauung südlich der Hermann-Maaß-Straße und der dauerhaften Festsetzung aller übrigen  Flächen r kleingärtnerische Nutzung zu erstellen.

Der Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 122-1 Glienicker Winkel ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage