28.08.2002 - 2 Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses gibt das Votum des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz, einschließlich des geänderten Beschlusstextes, zur Kenntnis. Nach kurzem Meinungsaustausch zum Anliegen der Vorlage und der Begründung des geänderten Textes im Ausschuss für RSOU empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordneten-versammlung, wie folgt zu beschließen:

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, seinen Einfluss geltend zu machen, dass die Mobilfunkbetreiber bei der Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Elektrosmog-Grenzwerte der Schweiz eingehen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       6