17.02.2015 - 3.1 Entlastungseffekte durch Freie Träger bei der U...

Beschluss:
vertagt
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Herr Viehrig gibt das Wort an Herrn Prof. Dr. Hermann.

 

Prof. Dr. Hermann stellt den Mitgliedern das Rechtsgutachten Schulen in freier Trägerschaftvor. Er geht auf Anliegen und rechtliche Rahmenbedingungen des Gutachtens ein und fasst noch einmal die wesentlichen Ergebnisse zusammen. Im Fazit bejaht er die Kooperationsmöglichkeit öffentlicher und freier Schulträger.

 

Frau Dr. Magdowski reicht einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Jahrgangsstufe 7 an Potsdamer Gesamtschulen des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus. Sie nimmt Bezug auf die Schulversorgung von Schülerinnen und Schülern aus Potsdam und berichtet über die Ablehnung des MBJS zur beantragten, vorrangigen  Aufnahme Potsdamer Schüler in den Potsdamer Gesamtschulen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Viehrig, welche chsten Schritte die Verwaltung geplant habe, antwortet Fr. Dr. Magdowski, dass die Verwaltung im Sinne des Schulentwicklungsplans vorgehen werde.

 

Herr Viehrig verlässt die Sitzung. Die Sitzungsleitung wird nun von Herrn Piest übernommen.

 

Frau Rademacher berichtet, dass das Gutachten dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit der Bitte um ein Votum zur Verfügung gestellt wurde. Überlegungen zur Integration in den Schulentwicklungsplan kann erst nach einer eigenen Positionierung zu den Umsetzungsmöglichkeiten getroffen werden. Eine vorherige Einbeziehung der Fachausschüsse ist vorgesehen.

 

Herr Wollenberg fragt nach der Ausschreibungspflicht. Er möchte wissen, auf welcher Grundlage Dombert Rechtsanwälte für das Gutachten beauftragt wurden.

Herr Prof. Dr. Herrmann und Frau Rademacher nehmen dazu Stellung.

Es schließt sich eine Diskussion an.

 

Herr Wollenberg beantragt ein Zentrales Gutachten für optimale Ergebnisse.

Auch Herr Boede äert vergaberechtliche Bedenken.

 

Herr Dr. Herrmann beantwortet weitere Fragen zum Schulgeld, zu Schulplätzen und zu Sprachangeboten.

 

Herr Piest schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 3.1. zurückzustellen.

 

Gegen diesen Verfahrensvorschlag regt sich kein Widerspruch. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu

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