17.02.2015 - 3.6 Schulanschlussbetreuung für Jugendliche mit Beh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Viehrig informiert, dass hier ein Änderungsantrag vorliegt.

Frau Naundorf stellt den aktuellen Antragstext vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Ferien und Schulanschlussbetreuung von Jugendlichen mit Behinderungen zur Verwirklichung von Inklusion eine entsprechende Einrichtung als Modellprojekt zu schaffen. Zielgruppe sollen Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungsformen und graden (auch Schwer- und Mehrfachbehinderte) sein, die nicht mehr durch die reguläre Hortbetreuung erfasst werden.

Da hier zunächst die Bundesgesetzgebung gefordert wäre, soll die Stadt Potsdam eine entsprechende Initiative starten und Kosten für geeignete Möglichkeiten über freiwillige Leistungen bereitstellen, bis eine bundesgesetzliche Lösung gefunden ist. 

Vor diesem Hintergrund sollen alle Bemühungen der Stadt unterstützt werden, um solch eine bundesgesetzliche Regelung schnellstmöglich zu initiieren.

Es soll eine fachbereichsübergreifende projektorientierte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes eingerichtet werden. Betroffene wie die schon aktive Elterninitiative sowie die Stadtpolitik sollen dabei einbezogen werden.

Herr Viehrig stellt die geänderte Fassung zu Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Schaffung einer Einrichtungr die Ferien und Schulanschlussbetreuung von Jugendlichen mit Behinderungen zur Verwirklichung von Inklusion eine entsprechende Einrichtung als Modellprojekt zu schaffen. Zielgruppe sollen Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungsformen und graden (auch Schwer- und Mehrfachbehinderte) sein, die nicht mehr durch die reguläre Hortbetreuung erfasst werden.

 

Da hier zunächst die Bundesgesetzgebung gefordert wäre, soll die Stadt Potsdam eine entsprechende Initiative starten und Kosten für geeignete Möglichkeiten über freiwillige Leistungen bereitstellen, bis eine bundesgesetzliche Lösung gefunden ist. 

Vor diesem Hintergrund sollen alle Bemühungen der Stadt unterstützt werden, um solch eine bundesgesetzliche Regelung schnellstmöglich zu initiieren.

Es soll eine fachbereichsübergreifende projektorientierte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines

entsprechenden Konzeptes eingerichtet werden. Betroffene wie die schon aktive Elterninitiative sowie die Stadtpolitik sollen dabei einbezogen werden.

In diesem Rahmen sollen insbesondere Möglichkeiten zur Finanzierung unter Einbeziehung aller hierfür maßgeblichen Kostenträger sowie die räumlichen und personellen Voraussetzungen für solch eine zu schaffende Einrichtung geklärt werden. Betroffene wie die schon aktive Elterninitiative sollen dabei einbezogen werden.

 

Das Konzept soll im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion der LHP in seiner Sitzung Februar 2015 vorgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0