10.02.2015 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) antwortet auf die Nachfrage von Herrn Schütt, dass ein Steg als Aussichtsplattform Bestandteil des Uferwegekonzeptes ist. Von diesem Standort aus soll die Steganlage in den tieferen Bereich des Sees hinausgehen (seitlich an dieser Plattform).  Der vorhandene Steg ist öffentliches Eigentum und auch öffentlich begehbar.

 

Zur Rückfrage von Herrn Heuer informiert Herr Goetzmann, dass mit dem Bebauungsplan kein Eingreifen in die wasserrechtlichen Regelungen der Havel als Bundeswasserstraße erfolgen soll, sondern die Inanspruchnahme von Wasserflächen für Steganlagen in kommunalem  Interesse geregelt werden soll, damit Steganlagen auch entsprechend städtischer Zielvorgaben errichtet werden können. Eine FNP-Änderung wird im selben „Farbbereich“ erfolgen, nämlich von Wald in Parkanlage. Das bedeutet einen Ausstieg aus dem Forstrecht und einen Einstieg in private Parkanlage mit entsprechenden Pflegemaßnahmen.

Ziel ist es die öffentliche Durchwegung ohne zeitliche Begrenzung künftig zu sichern. Aus dem Bereich des Königsweges ist eine Verbindung zwischen dem Baugebiet und dem Hippodrom sowie eine Anbindung an den im Bau befindlichen Uferweg geplant. Dies solle Schritt für Schritt erfolgen.

Der eigentliche Hippodrombereich soll in den privaten Park eingebettet werden.

 

 

Herr Jäkel thematisiert eine Umwandlung von Wald in Park und öffentlicher Wegefläche in private Wegefläche und bewertet dies kritisch.

 

 

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass es sich auch hier erst um den Aufstellungsbeschluss handelt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung – vor allem auch im Uferbereich – vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Einordnung in die Priorität 1 der Prioritätenliste Bearbeitung der Bauleitplanverfahren verweist Herr Goetzmann auf die Verwaltungsvorlage, die in der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden wird. Die Gewichtung der Vorhaben wird daraus erkennbar.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" ist nach § 2 Abs. 1 aufzustellen (gemäß Anlage 1 bis 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren für den Bereich der Wasserflächen hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (gemäß Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens für diese Flächen vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

  1. Das Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/0659/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage