10.02.2015 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich nach dem Umgang mit der Fußgängerbrücke zur Freundschaftsinsel und macht aufmerksam, dass die Anlage 7 Städtebaulicher Vertrag in der ihm vorliegenden Fassung nicht mit den Unterlagen ausgereicht worden ist. Andere Ausschussmitglieder bestätigten dies. Die Nachreichung wird von der Verwaltung zugesichert.

 

 

Frau Hüneke fragt nach dem Bauvolumen insgesamt; im Gegensatz zum B-Plan 37 B.

 

Frau Holtkamp erwidert, dass in der Begründung die Gegenüberstellung der Baurechte aufzufinden ist. Es handelt sich um ca. 100 m² mehr Nutzfläche.

 

Zu dem klärenden Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister und der Investitionsbank des Landes Brandenburg über die Herstellung einer Brücke zur Freundschaftsinsel liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor.

 

 

Herr Klipp macht aufmerksam, dass die Brücke nicht Bestandteil des Städtebaulichen Vertrages sei.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) ergänzt, dass keine Kausalität oder Angemessenheit bestünde, dies in den städtebaulichen Vertrag zu übernehmen.

 

 

 

Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.

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Anlagen zur Vorlage