24.02.2015 - 4.2 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122-1...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der Antrag von der Stadtverordnetenversammlung noch einmal zurück überwiesen worden ist.

 

Als Antragsteller bringt Herr Jäkel seinen Änderungsantrag inhaltlich nochmals in Erinnerung, wobei die Variante 1 als Vorzugsvariante betrachtet wird; ggf. könnte Konsens mit der Variante 2 hergestellt werden.

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch zur Eigentumssituation, welche keine unmittelbare Konsequenz zum Bebauungsplan habe, geht Herr Kahle kurz ein.

 

 

Herr Eichert äert, dass bei der Umsetzung des Antrages Konfliktpotential entstehen würde und Regressansprüche bzw. Klagen zu erwarten wären. Von daher entspricht der Antrag der SPD-Fraktion (gestellt in der Sitzung SBV-Ausschuss am 13.1.15) eher den Interessenlagen, da er am ehesten den Ausgleich schaffe.

 

 

Herr Heuer bittet zu beachten, dass heute ausschließlich der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Debatte stehe. Der Antrag der SPD-Fraktion ist im Januar 2015 mit 5/2/0 zur Beschlussfassung empfohlen worden.

 

 

Herr Jäkel erwidert, dass der Antrag gesamt zurück überwiesen worden ist.

 

 

Herr Heuer nimmt Bezug auf die vorliegende Tagesordnung, auf der als zu behandelnde DS die neue Fassung des Antrages der Fraktion DIE LINKE steht. Von daher ist die bestehende Beschlusslage aus der Januarsitzung 2015 nicht betroffen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages der Fraktion DIE LINKE mit Variante 1 zur Abstimmung:

 

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Abstimmung der neuen Fassung Antrag Fraktion DIE LINKE

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend Beschluss der

Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2014 den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.122-1 Glienicker Winkel zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist der Plan entsprechend Darstellung mit einer einreihigen Bebauung südlich der Hermann-Maaß-Straße und der dauerhaften Festsetzung aller übrigen Flächen für kleingärtnerische Nutzung zu erstellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.122-1 Glienicker Winkel ist gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen (zeichnerische Darstellung Variante 1).

 

 

 

(Das Abstimmungsvotum zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Januar-Ausschusssitzung bleibt davon unberührt).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen