24.02.2015 - 4.8 Gestaltung des Annemarie-Wolff-Platzes

Beschluss:
vertagt
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Herr Eichert bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Klipp sichert für die Verwaltung zu, den Antrag zu unterstützen.

 

 

Nach Äußerungen verschiedener Ausschussmitglieder ergänzt Herr Klipp, dass das betreffende Baufeld im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“ nicht als öffentlicher Bereich im Sinne einer Platzanlage festgesetzt ist. Hier handelt es sich um eine private nicht überbaubare Grundstücksfläche mit einer Größe ca. 150m². Für die Gestaltung und Integration öffentlichkeitswirksamer Nutzungen für das Baufeld könnte ein Ideenwettbewerb zur Nutzung und Gestaltung durchgeführt werden. Dieses Verfahren könnte im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs realisiert werden, hierfür würde insbesondere die räumliche Nähe zur Fachhochschule sprechen. Sinn mache ein solches Verfahren jedoch erst, wenn der Bauherr des „Platzrandes“ fest steht.

 

 

Herr Jäkel schlägt vor, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen und bittet, die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine entsprechende Skizze vorzubereiten.

 

 

Herr Eichler stellt den Antrag bis zur Sitzung am 10.3.2015 zurück, um zusätzliche Informationen der Verwaltung zu erhalten.

 

 

Der SBV-Ausschuss stimmt dem Vorschlag mit 7/0/0 zu.

 

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