24.02.2015 - 4.7 Gestaltung des Johan-Boumann-Platzes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Klipp äußert einführend, dass er natürlich  nicht grundsätzlich gegen Wettbewerbskultur sei. Anhand eines Planes (sh. Anlage zum Protokoll) erläutert er die Situation und die gefundene Lösung. Ziel der Planung war es, den Stadtplatz, den vorgelagerten Parkplatz und die Grünflächen auf das Niveau eines öffentlichen Stadtplatzes zu bringen. Die entsprechende einheitliche Gestaltungsvorgabe ist im Vorfeld der Ausschreibung beigefügt worden und somit Anlage des Kaufvertrages für die privaten Flächen. Herr Klipp rät davon ab, für diesen kleinen Stadtplatz einen Wettbewerb durchzuführen. Vielmehr schlägt er vor, eine öffentliche Bürgerbeteiligung durchzuführen und – falls noch bessere Vorschläge/Ideen erfolgen – diese ggf. zu übernehmen.

 

 

Auf kritische Äußerungen verschiedener Ausschussmitglieder zum Verfahren erklärt Herr Klipp, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes eben nicht dem privaten  Investor überlassen worden ist. Auftraggeber für diese Planung ist die Stadtverwaltung und der Entwicklungsträger als Vorgabe  für den Kaufvertrag. Die Orientierung lag hier auf der Qualität aller Flächen als öffentlicher Stadtplatz.

 

 

Nach weiterem Fordern mehrerer Ausschussmitglieder hinsichtlich frühzeitiger Einbeziehung und Bürgerbeteiligung stellt Herr Klipp dar, dass die Alternative gewesen wäre, die privaten Flächen nur nach Höchstgebot, ohne Gestaltungsvorgaben, auszuschreiben. In diesem Falle lag die Besonderheit darin, dass die private Fläche im Zusammenhang mit einer öffentlichen Fläche liegt.

 

 

Herr Eichert ändert den Antrag dahingehend, dass der zweite Absatz gestrichen wird und statt dessen folgender Absatz neu aufgenommen wird:

Der von der Verwaltung im SBV Ausschuss vorgestellte Entwurf ist den Bewohnern des Entwicklungsbereichs im Detail vorzustellen. Deren Meinung soll in angemessener Weise festgestellt und bei der Entscheidung über die Platzgestaltung berücksichtigt werden. Soweit der Entwurf keine Zustimmung erfährt wird der Oberbürgermeister beauftragt, für die Gestaltung des Platzes einen landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen.

 

 

Der vom Antragsteller geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Bornstedter Feld ist im B-Plan 40 Kaserne Kirschallee an der Ecke Erich-Mendelsohn-Allee/Boltzmann-Straße der Johan-Boumann-Platz geplant.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,r die Gestaltung des Platzes einen landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Ergebnisse und die Juryentscheidung sind den Bewohnern des Entwicklungsbereichs im Detail vorzustellen. Deren Meinung soll in angemessener Weise festgestellt und bei der Entscheidung über die Platzgestaltung berücksichtigt werden.

 

Der von der Verwaltung im SBV Ausschuss vorgestellte Entwurf ist den Bewohnern des Entwicklungsbereichs im Detail vorzustellen. Deren Meinung soll in angemessener Weise festgestellt und bei der Entscheidung über die Platzgestaltung berücksichtigt werden. Soweit der Entwurf keine Zustimmung erfährt wird der Oberbürgermeister beauftragt, für die Gestaltung des Platzes einen landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen