17.02.2015 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernse...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Frau Holtkamp teilt auf die Frage von Herrn Kirsch nach der Größe der Liegeplätze mit, dass die Buchsengrößen noch nicht bekannt sind; die Steganlage wird eine Tiefe bis zu 70 m und eine Breite bis zu 75 m haben. Zu Herrn Heuers Nachfrage bzgl. des Charakters der Waldfläche im FNP und in der Zukunft, informiert Frau Holtkamp, dass im FNP die Darstellung der baumbestandenen Fläche als Wald erfolgt ist. Eine FNP-Änderung von Wald in Grünfläche (private Parkanlage mit öffentlicher Durchwegung) ist vorgesehen. Eine Bebauung ist in diesem Teil des B-Plans nicht vorgesehen.

Weiterhin informiert Frau Holtkamp bzgl. einer Rückfrage von Herrn Walter zur nördlichen Ausdehnung, dass über den Bebauungsplan nur deshalb die gesamte Wasserfläche einbezogen worden ist, um ausdrücklich an allen anderen Stellen Steganlagen auszuschließen. D.h. es ist eine Konzentration an diesem Standort vorgesehen.

 

 

Herr Klipp ergänzt, dass Überlegungen bzgl. der planungsrechtlichen Wiederherstellung des Hippodroms bereits beim Satzungsbeschluss des B-Planes Campus am Jungfernsee 2009 angestellt wurden. Planungsziel ist die Sicherung der öffentlichen Durchwegung. Er bestätigt die Änderung des Charakters der Fläche im FNP, dies stellt jedoch kein Problem dar, da jeder Eigentümer für die Erhaltung des Denkmals Hippodrom verantwortlich ist. Die Parkanlagen werden teilweise eingezäunt sein, dies wird in Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen.

 

 

Herr Heuer kündigt an, dass seine Fraktion hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Durchwegung einen Ergänzungsantrag zum Aufstellungsbeschluss einreichen wird.

 

 

Herr Jäkel äert, dass er keine Veranlassung sieht, aus einer Waldfläche eine Parkfläche oder private Grünfche zu machen. Er bittet um Information, wo konkret die Grenze sei und wieviel Waldbestand bleibt.

 

 

Nach Äerungen weiterer Ausschussmitglieder wird die Verwaltung gebeten zur nächsten Sitzung folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

-          Überblendung welche Teile des Waldes liegen auf welchen Plangebieten / einen Konfliktplan

 

 

 

Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zurück zu stellen, um erst die Unterlagen zur Überblendung einsehen zu können.

 

 

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Vorlage wird einstimmig gefolgt.

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Anlagen zur Vorlage