17.02.2015 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Jäkel informiert Frau Holtkamp, dass ein unmittelbarer Zugang von Bahnhofsgebäude auf die öffentliche Grünfläche sichergestellt wird (sh. Darstellung in der Anlage zum Städtebaulichen Vertrag). Auch der Blick auf die Freundschaftsinsel ist möglich.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen ist entsprechend der Darstellung in Anlage 3 zu reduzieren.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen entschieden (gemäß Anlage 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen (gemäß Anlage 7) wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 5 und 6).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage