04.03.2015 - 6.1 Zukunftsprogramm 2019

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage wird im Rahmen der Haushaltssatzung behandelt; die Abstimmung erfolgt auf der Grundlage der ausgereichten Änderungslisten.

 

Änderung der Verwaltung:               

Z 5

Das Zukunftsprogramm 2019 wird mit den Maßnahmen, die bereits im Doppelhaushalt enthalten sind, umgesetzt. (Anlage, Tabelle 1, Stand Haushaltsplanentwurf, Anpassung gemäß Beschluss Drucksache Nr. 14/SVV/1088)

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, die nicht im Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind (Anlage, Tabelle 2), vorzubereiten. Soweit die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, sind entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, zu denen derzeit ein Haushaltseffekt nicht quantifiziert ist (Anlage, Tabelle 3), wird der Oberbürgermeister mit der weiteren Prüfung und Umsetzung beauftragt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Maßnahmevorschläge aus der gemeinsamen Klausur mit den Fraktionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen:

-               die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Hebesatzpunkte (2,2%);

-               die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer;

-               allgemeine Regelung zur Dynamisierung bei Gebührensatzungen und Entgeltordnungen

              der Landeshauptstadt Potsdam;

-               keine Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der LHP am Unterhaltungsaufwand der

                SPSG (13/SVV/0283) über den Vertragszeitraum hinaus - Variante zum Maßnahmevorschlag GB 1-10 (Nutzungsverantwortung Vereine)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2019 jährlich informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Gemeinsamer Änderungsantrag der Faktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen, Potsdamer Demokraten/BVB Freie Wähler    

 

Z 1

Städtische Musikschule

Keine Anhebung der Gebühren für die städtische Musikschule

Die im Zukunftsprogramm geplante Einnahmeerhöhung aus steigenden Musikschulgebühren ist zu streichen. Ein besserer Kostendeckungsgrad soll über organisatorische Maßnahmen (weitere Stärkung Gruppenunterricht) erfolgen, nicht aber über höhere Gebührenbelastung für die Nutzer.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen

 

Gemeinsamer Änderungsantrag der Faktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen, Potsdamer Demokraten/BVB Freie Wähler    

 

Z 2

Markt Bassinplatz (57301)

Keine Privatisierung des Markts Bassinplatz

Der Markt am Bassinplatz wird nicht privatisiert. Die Gebührensatzung ist so zu verändern, dass der Etatansatz ausgeglichen ist und Kostendeckung erreicht wird.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die Vorlage mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen abgestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Zukunftsprogramm 2019 wird mit den Maßnahmen, die bereits im Doppelhaushalt enthalten sind, umgesetzt. (Anlage, Tabelle 1, Stand Haushaltsplanentwurf, Anpassung gemäß Beschluss Drucksache Nr. 14/SVV/1088)

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, die nicht im Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind (Anlage, Tabelle 2), vorzubereiten. Soweit die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, sind entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, zu denen derzeit ein Haushaltseffekt nicht quantifiziert ist (Anlage, Tabelle 3), wird der Oberbürgermeister mit der weiteren Prüfung und Umsetzung beauftragt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Maßnahmevorschläge aus der gemeinsamen Klausur mit den Fraktionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen:

-               die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Hebesatzpunkte (2,2%);

-               die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer;

- allgemeine Regelung zur Dynamisierung bei Gebührensatzungen und Entgeltordnungen der Landeshauptstadt Potsdam;

-               keine Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhaltungsaufwand der   SPSG (13/SVV/0283) über den Vertragszeitraum hinaus

-               Variante zum Maßnahmevorschlag GB 1-10 (Nutzungsverantwortung Vereine)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2019 jährlich informiert.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Keine Anhebung der Gebühren für die städtische Musikschule

Die im Zukunftsprogramm geplante Einnahmeerhöhung aus steigenden Musikschulgebühren ist zu streichen. Ein besserer Kostendeckungsgrad soll über organisatorische Maßnahmen (weitere Stärkung Gruppenunterricht) erfolgen, nicht aber über höhere Gebührenbelastung für die Nutzer.

 

Markt Bassinplatz (57301)

Keine Privatisierung des Markts Bassinplatz

Der Markt am Bassinplatz wird nicht privatisiert. Die Gebührensatzung ist so zu verändern, dass der Etatansatz ausgeglichen ist und Kostendeckung erreicht wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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