04.03.2015 - 8.11 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122-1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 04.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat die neue Fassung der Antragstellerin (mit Datum vom 27.01.2015) abgelehnt.
Davon unberührt bleibt die Zustimmung des Ausschusses zum zu einem neuen Beschlusstext, dessen Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt, über die (vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr abgelehnte) neue Fassung mit Datum vom 27.01.2015 zuerst abzustimmen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend wird der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene neue Beschlusstext zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im II. Quartal 2015 zum Bebauungsplan Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen; der Bebauungsplanentwurf ist auf Grundlage der beigefügten Planskizze zu erstellen.
Die in Ziffer 8 des Beschlusses vom 07.05.2014 (DS 14/SVV/0259) getroffenen Festlegungen zum Planinhalt werden insoweit geändert. Der Bebauungsplanentwurf soll auf Grundlage § 13 a i.V.m. 30 Abs. 3 BauGB ins Verfahren gegeben werden.
(Planskizze siehe Anlage)
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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