18.02.2015 - 4.1.1 Entlastungseffekte durch Freie Träger bei der U...

Beschluss:
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Frau Dr. Magdowski erörtert, dass mit dem Beschluss 14/SVV/0063 Refinanzierung der Umsetzung des SEP 2014-2016 vom 02.04.2014 geprüft wurde, inwiefern der Schulentwicklungsplan unter finanziellen Gesichtspunkten den Haushaltsplan der Landeshauptstadt Potsdam entlasten kann. Als Sachverständiger wurde Herr. Prof. Dr. Herrmann beauftragt ein Gutachten zur Problematik „Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft“ zu erstellen.
 

Herr Prof. Dr. Herrmann gibt eine Zusammenfassung seines 87 Seiten langen Gutachten. Er hrt aus, dass grundsätzlich Ersatzschulen in freier Trägerschaft zulässig sind. Somit können Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Schulträgern getroffen werden. Die Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise bleibt von Kooperationen mit Ersatzschulen in freier Trägerschaft grundsätzlich unberührt. Insbesondere sind keine Auswirkungen erkennbar, wenn mehr oder weniger Schüler eine Ersatzschule besuchen. Der öffentliche Schulträger erhält den Schullastenausgleich nur für die  von ihm selbst betriebenen Schulen.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit freien Trägern und deren Dachorganisationen über den Bau und Betrieb benötigter Schulen zu führen, konkrete Berechnungsmodelle zu erstellen und diese mit den bisherigen Kalkulationen der Kosten zu vergleichen.

 

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Dezember 2014, zu informieren.