24.02.2015 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die Vorlage in der vergangenen Sitzung zurück gestellt worden ist, da nicht allen Ausschussmitgliedern der zur Vorlage gehörende Städtebauliche Vertrag vorgelegen hat. Zwischenzeitlich steht er allen zur Verfügung.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) geht auf die Inhalte des Städtebaulichen Vertrages ein.

 

 

Redebedarf besteht nicht, so dass die Vorlage zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen ist entsprechend der Darstellung in Anlage 3 zu reduzieren.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen entschieden (gemäß Anlage 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen (gemäß Anlage 7) wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 5 und 6).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage