18.03.2015 - 3.1 Entlastungseffekte durch Freie Träger bei der U...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Heinzel führt aus, dass durch diesen Antrag die Möglichkeit genutzt werden soll, eventuelle Einsparpotenziale durch Einbezug freier Träger zu nutzen.

 

Frau Rademacher stellt auf Grundlage des Gutachtens von Herrn Prof. Herrmann „Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft Einbeziehung in die Schulentwicklungsplanung und Kooperation bei der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Bildungsangebots“ dar, dass es juristische Unterschiede zur Einbeziehung und der Berücksichtigung von freien Trägern gibt. Zum einennnen freie Träger bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden. So wie es die Stadt auch bislang handhabt. D.h., hier können unverbindliche Gespräche mit freien Trägern stattfinden. Zum anderen verweist das Gutachten auf die rechtliche Möglichkeit der Einbeziehung von freien Trägern. Das bedeutet, dass Kooperationsverträge zwischen öffentlichen und freien Schulträgern abgeschlossen werden können, die dann allerdings ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfordern.

 

Herr Prof. Dr. Meyerhöfer fragt nach der Berücksichtigung von AWO betriebenen Schulen.

Frau Rademacher erwidert, dass diese Schulen im Schulentwicklungsplan berücksichtigt wurden.

 

Herr Prof. Dr. Meyerhöfer stellt die Wirtschaftlichkeit von Schulen in freier Trägerschaft in Frage. Herr von der Osten genannt Sacken legt dar, dass mit dem Gutachten keinerlei Zahlenmaterial geliefert worden sei. Aus diesem Grund können keine Aussagen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit getroffen werden.

Herr Exner führt aus, dass es sich bei dem vorliegenden Gutachten um ein Rechtsgutachten handele.

 

Herr Heinzel fasst zusammen, dass mit dem Gutachten die Frage der Wirtschaftlichkeit offen bleibe.

 

Frau Rademacher hrt zusammenfassend aus, dass Gespräche mit freien Trägern bereits geführt werden, wenn es sich um die Frage der „Berücksichtigung“ handelt. Zur Frage der „Einbeziehung“ durch Abschluss von Kooperationsverträgen mit freien Trägern bedarf es einer öffentlichen - rechtlichen Ausschreibung. Zurzeit wird diesbezüglich auf eine Stellungnahme zu Kooperationsverträgen des MBJS gewartet. Danach kommen Konkretisierung der Schulbaumaßnahmen, sowie eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Herr Heuer stellt fest, dass dieser Antrag zur Eruierung von Potenzialen dient. Es werden jedoch keine Kooperationsverhandlungen ohne die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung begonnen.   

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit freien Trägern und deren Dachorganisationen über den Bau und Betrieb benötigter Schulen zu führen, konkrete Berechnungsmodelle zu erstellen und diese mit den bisherigen Kalkulationen der Kosten zu vergleichen.

 

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Dezember 2014, zu informieren.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0