14.04.2015 - 4.5 Verkehrsregelung in der Siedlung Eigenheim

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Berlin bringt den Antrag ein.

 

Herrn Heinz Bangemann, Mitglied der Sicherheitspartnerschaft „Siedlung Eigenheim“ wird ein Rederecht eingeräumt, siehe Verständigung zur Tages­ordnung.

 

Herr Bangemann erläutert, dass das Verkehrsaufkommen rund um die Schule immens zugenommen habe. Die Lehrerschaft als auch die volljährigen Schüler kämen mit dem eigenen PKW, die minderjährigen Schüler würden von ihren Eltern gebracht. Wenn dann noch Veranstaltungen seien, gäbe es keine Möglichkeit für die Anwohner mehr selber zu parken, und auch Rettungs­fahrzeugen werde das Durchkommen erschwert bzw. unmöglich gemacht. Herr Bangemann spricht sich dafür aus, Parken nur auf einer Straßenseite zu ermöglichen und den Kindern einen kleinen Fußweg zuzutrauen.

 

Herr Berlin bestätigt Herrn Bangemanns Erläuterungen und findet den Einwand legitim.

 

Herr Heuer merkt an, dass die Erläuterungen der Anwohnerseite entsprechen, sich ihm gegenüber betroffene Eltern und auch Lehrer jedoch sehr verwundert über den Antrag gezeigt hätten. Der Verkehrssicherheit der Kinder ist oberste Priorität einzuräumen.

Herr Heuer bittet darum den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion wird sich darauf geeinigt, einen offenen Prüfauftrag zu empfehlen und den dritten Unterpunkt zu streichen, da dieser in das Recht der Selbstorganisation der Schule eingreift.

 

Der Antrag wird in geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordneten­versammlung den Antrag zur Beschlussfassung :

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie sich die Verkehrssituation in der Siedlung Eigenheim in Folge der zunehmenden Nutzung des Schulkomplexes so entflechten lässt, dass sie den Interessen der Anwohner und der Schulbesucher besser gerecht wird.

 

Beispielsweise ist zu prüfen, ob in der Straße „Ravensbergweg“ zwischen dem Abschnitt „Heidereiterweg“ (Spielplatz) und der Straße „Am Wald“ ein Parkverbot erlassen werden nnte oder ob in der Straße „Vogelsang“ ein einseitiges Parkverbot festzulegen re.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0