26.03.2015 - 9.1 Siegelverfahren "Kinderfreundliche Kommune"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Tölke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Altenburg erklärt ihre Befangenheit und wird sich an der Diskussion sowie der Abstimmung zur Drucksache nicht beteiligen.

 

Herr Kulke kann nicht erkennen, wie Potsdam durch die Beteiligung an dem Siegelverfahren kinderfreundlicher werden soll. Es plädiert dafür, die hierfür eingeplanten Mittel für echte Kinderfreundlichkeit einzusetzen wie z.B. für die Errichtung eines Sportplatzes oder einer Skaterhalle.

 

Frau Eifler fragt, was mit dem Siegel erreicht werden soll. Wofür wird das Geld konkret verwendet?

 

Herr Kolsenyk weist darauf hin, dass 44.000 Euro pro Jahrr eine Stelle des Kinder- und Jugendbüros eingesetzt werden, um dieses zu realisieren und bestehendes fortzuführen.

 

Herr Hohloch fragt, warum der Prozess nicht vollführt wird, ohne das Siegel vorzuweisen. Potsdam ist bereits als familienfreundliche Kommune ausgewiesen.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass die Vorlage nach Diskussion des Haushaltes eingebracht wurde. Die Vorlage ist aus ihrer Sicht etwas kurz geraten. Sie weist darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam in Bezug auf Kinderrechte etc. recht „schmalbrüstig“ ist.

Die Anbindung an das Kinder- und Jugendbüro ist zu befürworten. Sie fragt, wann und wie der Jugendhilfeausschuss in den Prozess eingebunden wird. Wenn das Siegelverfahren dazu dient, die Inhalte zu bearbeiten, kann sie dies befürworten.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass die eingeplanten Mittel keine investiven Mittel sind und somit nicht für Baumaßnahmen eingesetzt werdennnen. Das Projekt geht über vier Jahre und bietet eine Grundlage dafür, auch weitergeführt zu werden. Auch die externe Begleitung wird durch ihn für sehr sinnvoll und positiv gehalten. Er betont, dass das Projekt nur durchgeführt werden kann, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies beschließt.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf Begründung der Beschlussvorlage und darauf, dass ein Aktionsplan zu erarbeiten ist. Das Verfahren kann nur durchgeführt werden, wenn die StVV dies so beschließt. Auch der Aktionsplan muss beschlossen werden und hat somit eine breite Akzeptanz. Sie hält dies für sinnvoller, als viele verschiedene Einzelanträge, die bearbeitet werden. Die Einbindung des Jugendhilfeausschusses von Anfang an hält sie für sehr wesentlich und selbstverständlich.

 

Herr Wollenberg macht deutlich, dass die externe Begleitung und Steuerung des Prozesses der Haupteffekt ist. Dies funktioniert, wenn die Kinderfreundlichkeit in allen Bereichen der Verwaltung vorhanden ist.

Die Zielbeschreibung ist in der Vorlage nicht deutlich genug ersichtlich.

 

Herr Liebe sieht darin eine Chance, die Defizite zu bearbeiten. Er wirbt dafür, diese Chance zu ergreifen.

 

Herr Schmolke schließt sich dem an.

 

Herr Kulke kann nicht nachvollziehen, warum die finanziellen Mittel nicht auch ohne das Siegel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Tölke verweist darauf, dass im Jugendamt personell nicht die Möglichkeit besteht, das Verfahren mit eigenen Kräften umzusetzen. Deshalb soll dies durch das Kinder- und Jugendbüro erfolgen.

 

Frau Müller-Preinesberger bittet die JHA-Mitglieder, sich nicht auf das Siegel zu konzentrieren, sondern auf den Prozess. Hier wird die Stadtverordnetenversammlung ganz aktiv eingebunden.

 

Frau Hübner merkt an, dass die externe Begleitung hier sehr positiv hervorzuheben ist und dem Prozess eine gewisse Verbindlichkeit gibt.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Herr Kolesnyk die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Potsdam beteiligt sich am Verfahren zur Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Mit der Teilnahme an diesem Siegelverfahren sichert die Landeshauptstadt Potsdam zu:

 

  1. die Rahmenbedingungen für das Vorhaben durch Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung sicherzustellen,
  2. die finanziellen Mittel für die Teilnahme am Vorhaben bereit zu stellen,
  3. eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe zur Koordination des Vorhabens einzurichten,
  4. eine Informationsveranstaltung für Verwaltungsmitarbeiter_innen zum Thema „Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre rechtlichen Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln“ anzubieten und
  5. die Ausbildung von Moderatoren für Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen anzustreben.

r die Umsetzung dieser Siegelbedingungen übernimmt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Federführung. Zur Erstellung des Aktionsplanes wird das Kinder- und Jugendbüro beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage