23.04.2015 - 3.7 Bedingungen und Auflagen zur Schmutzwasserentso...

Beschluss:
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Herr Schenke (FB Grün- und Verkehrsflächen) informiert, dass die mit dem Antrag beabsichtigte Ergänzung der Abwasserbeseitigungs- und abgabensatzung aus Sicht der Verwaltung nicht für erforderlich gehalten wird. Hinreichende Regelungen zum Verhalten sind in der Satzung bereits enthalten. Ggf. könne über die Industrie- und Handelskammer nach dem Vorbild der Stadt Augsburg ein Merkblatt an die entsprechenden Firmen ausgereicht bzw. auf der Internetseite darauf aufmerksam gemacht werden.

 

 

Herr Walter bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke bestätigt, dass das Einleiten von Abwasser in das Erdreich verboten sei.

 

 

Herr Walter macht deutlich, dass er eine Verpflichtung an die Betriebe in Größenordnungen Abwasser aufzufangen und zu entsorgen für notwendig hält.

 

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag als Beitrag zum Umweltschutz und begründet diesen:

Die STVV möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, mit allen geeigneten Mitteln illegalen Graffities, Sachbeschädigungen und Beschmieren öffentlicher und privater Gebäude und Einrichtungen im öffentlichen Raum entgegenzuwirken. Kampagnen für sinnvolle und künstlerische Gestaltungen im Einvernehmen mit den Eigentümern werden dagegen unterstützt.
  2. Privatpersonen und Firmen, die Fassaden, Gebäude und Einrichtungen reinigen, werden von der Stadt Potsdam auf Gefahren für die Umwelt hingewiesen. Sie werden gebeten, Beeinträchtigungen der Umwelt bestmöglich zu vermeiden. Es ist ein Merkblatt dafür zu erstellen und zu veröffentlichen, in dem geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt beim Reinigen von Fassaden erläutert werden.

 

Herr Jäkel ergänzt, dass das Merkblatt zielgerichtet an die Firmen gerichtet werden soll, die sich auf Fassadenreinigungen spezialisiert haben, sowie an Wohnungseigentümer mit mehreren Wohnungen bzw. auf der Homepage veröffentlicht werden sollte.

 

 

Herr von Osten-Sacken hält keinen zusätzlichen Beschluss für erforderlich.

 

 

Herr Linke schlägt vor ein Merkblatt zu erstellen und Gegenstand von Aufträgen bei städtischer Vergabe zu machen.

 

 

Herrn Heuer erscheint der Änderungsantrag inhaltlich zu weit von dem Ursprungsantrag entfernt. Auch der Ausgangsantrag geht weit über das, was Augsburg regelt, hinaus. Die Belehrung IHK und Fachfirmen seien ausreichend.

 

 

Herr Walter greift die Beantwortung der Verwaltung im Rahmen einer kleinen Anfrage auf und bittet um Rückinformation zu den vorgenommenen Stichprobenkontrollen.

 

 

Herr Schenke bestätigt, dass die Stadt bei entsprechenden Aufträgen ordnungsgemäß auf das Auffangen und die Beseitigung des Schmutzwassers hinweise. Direkte Kontrollen seien bisher nicht vorgenommen worden, da davon ausgegangen werden konnte, dass die bekannten Firmen entsprechend der Satzungsvorgaben handeln.

 

 

Herr Walter dankt für die Informationen. Er befürwortet die Bereitstellung eines Merkblatts (Ausreichung über IHK an Fachfirmen) und entsprechende Veröffentlichung. Er wird sich mit seiner Fraktion rückkoppeln, wie mit dem Antrag weiter umgegangen werden soll.

 

 

Der Antrag wird zunächst zurück gestellt.

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Anlagen zur Vorlage