01.04.2015 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 01.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgender Ergänzung des Beschlusstextes nach dem Punkt 3 zugestimmt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Festsetzung des B-Planes einen Städtebaulichen Vertrag vorzulegen, in dem ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit hinsichtlich der öffentlichen Begehbarkeit, dem Denkmalschutz und den Planungen des Eigentümers zur Wiederherstellung der historischen Parkanlage (Hippodrom) festgelegt wird.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs" ist nach § 2 Abs. 1 aufzustellen (gemäß Anlage 1 bis 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren für den Bereich der Wasserflächen hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (gemäß Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens für diese Flächen vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Das Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/0659/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Festsetzung des B-Planes einen Städtebaulichen Vertrag vorzulegen, in dem ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit hinsichtlich der öffentlichen Begehbarkeit, dem Denkmalschutz und den Planungen des Eigentümers zur Wiederherstellung der historischen Parkanlage (Hippodrom) festgelegt wird.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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