01.04.2015 - 5.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 01.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 15/SVV/0110 mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der B-Plan 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ in die Prioritätenliste 1 mit aufzunehmen ist.
Der Ortsbeirat Groß Glienicke stimmt der Vorlage mit einem Vorbehalt bezüglich Priorität 2 I – 1. Änderung B-Plan 21 „Potsdamer Chaussee“ zu. Die Zustimmung zu dieser B-Plan-Änderung gilt nur, wenn der Ortsbeirat in einem gesonderten Beschluss der Änderung zustimmt.
Die Ortsbeiräte Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren, Neu Fahrland und Grube haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.
Der Ortsbeirat Eiche hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:
Der B-Plan 147, der derzeit in der Priorität 2 I eingeordnet ist, wird als baldiger Nachrücker in Priorität 1 empfohlen, weil er im inhaltlichen Zusammenhang mit dem B-Plan 129 steht.
Der Ortsbeirat Marquardt hat der Vorlage mit den Anmerkungen zugestimmt, dass er die Aufnahme des Bebauungsplanes Nr. 106 in die Priorität 1 I (Hauptstraße/Haseleck) befürwortet.
Der Ortsbeirat bittet um die Möglichkeit, Pläne und Satzungen der Investitionsvorbereitung zum Bebauungsplan Nr. 106 einzusehen.
Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um ergänzende Informationen zur Klarstellung/ Abrundungssatzung Marquardt – Siedlung und hinterfragt die weitere Verfahrensweise mit dem Bebauungsplan Nr. 5.
Entsprechend den Ausführungen des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp sei eine Einsichtnahme in die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 106 jederzeit möglich; bezüglich der erbetenen Informationen zur Abrundungssatzung Marquardt – Siedlung empfiehlt er, in seinem Geschäftsbereich einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung wird anschließend die Abstimmung der vom Ortsbeirat Golm empfohlenen Aufnahme des B-Plans 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ in die Prioritätenliste 1 aufgerufen.
Diese Empfehlung wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herr Klipp weist anschließend darauf hin, dass seitens des Ortsbeirates Golm zwar eine Empfehlung gegeben wurde; der Ortsvorsteher habe – nachdem im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ausführliche Erläuterungen dazu gegeben wurden - aber auf einen diesbezüglichen Änderungsantrag verzichtet.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, bittet das Präsidium zu prüfen, ob die Vorlage wegen des anstehenden Klärungsbedarfs in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zurücküberwiesen werden kann.
Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller schlägt vor, die Rücküberweisung dieser Drucksache zur Abstimmung zu stellen.
Dieser Vorschlag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die Rücküberweisung der DS 15/SVV/0110 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2015 bis 2016 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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