26.03.2015 - 7 Geschäftsordnung des Unterausschusses Jugendhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kolesnyk bittet die Ausschussmitglieder zunächst um Verständigung darüber, ob der gesamte Unterausschuss neu gewählt werden soll und dann die Vertreter/-innen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in der nächsten Sitzung des JHA oder ob eine Nachwahl erfolgen soll.
Bei einer Nachwahl besteht das Problem, dass bisher drei Vertreter_innen der freien Träger für den Jugendhilfeausschuss in den Unterausschuss gewählt wurden. Nach der neuen Geschäftsordnung sind hier nur noch zwei Vertreter/-innen der freien Träger im Unterausschuss.
Herr Ströber schlägt eine Nachwahl vor.
Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass bei einer Nachwahl in die neue Geschäftsordnung mit aufgenommen werden muss, dass die bisher in den Unterausschuss gewählten Vertreter_innen weiterhin gewählt sind und sich demnach die Zahl der noch zu wählenden Vertreter_innen für dadurch entstehende Übergangszeit ändert. Es müssen also noch zwei Vertreter_innen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII nachgewählt werden. Des Weiteren müssen noch zwei Vertreter_innen der Fraktionen gewählt werden.
Herr Kolesnyk schlägt vor, dass in die Schlussbestimmungen aufgenommen wird: „Die vor Verabschiedung dieser Geschäftsordnung schon gewählten Mitglieder des Unterausschusses (4 VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses - 3 Trägervertreter_innen und ein Fraktionsvertreter) bleiben gewählt. Bei den Trägervertreter_innen werden daher abweichend von der neuen Geschäftsordnung 2 Vertreter_innen der AGs nach § 78 SGB VIII gewählt, damit die Gesamtzahl der Trägervertreter_innen der in dieser Geschäftsordnung festgelegten Zahl von 5 entspricht. Bei einer weiteren Nachwahl ist nach Möglichkeit nach der neuen Geschäftsordnung zu verfahren.“
Er bittet um Abstimmung darüber, dass so verfahren werden soll und stellt die entsprechende Änderung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Herr Kolesnyk bringt den Änderungsantrag des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ein:
Punkt 2, vierter Anstrich wird wie folgt geändert: „Alle AG-s nach § 78 SGB VIII schlagen dem Jugendhilfeausschuss je eine/n Kandidat_in für den UA vor. Nach der Wahl der fünf Jugendhilfeausschussvertreter_innen werden drei von den sechs Kandidatinnen der AG-s nach § 78 SGB VIII vom Jugendhilfeausschuss gewählt.“
Frau Dr. Müller bittet, den ersten Satz im ersten Anstrich des Punktes 1 folgendermaßen zu ergänzen: „Der UA ist das zentrale Planungsgremium des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam.“
Des Weiteren regt sie an, den fünften Anstrich im Punkt 2 an den Anfang der Geschäftsordnung zu stellen.
Der letzte Anstrich des Punktes 2 ist wie folgt zu ergänzen: „Scheidet ein Mitglied des UA vor Ende der Wahlperiode aus, so ist ein Mitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausscheidende Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.
Der zweite Anstrich im Punkt 3 ist zu ergänzen: „Nach der Wahl übernimmt der/die Vorsitzende die Leitung und die Organisation der Erstellung eines Rahmenarbeitsplanes.“
Herr Kolesnyk stellt die Änderungen zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Anschließend stellt er die geänderte Geschäftsordnung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Geschäftsordnung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Mit folgender Änderung:
Punkt 2, vierter Anstrich neu: „Alle AG-s nach § 78 SGB VIII schlagen dem Jugendhilfeausschuss je eine/n Kandidat_in für den UA vor. Nach der Wahl der fünf Jugendhilfeausschussvertreter_innen werden drei von den sechs Kandidatinnen der AG-s nach § 78 SGB VIII vom Jugendhilfeausschuss gewählt.“
Anlagen zur Vorlage
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