01.04.2015 - 7.12 Bedingungen und Auflagen zur Schmutzwasserentso...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Walter eingebracht und anschließend die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 15/SVV/0200 in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländlich Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung (AWS) dahingehend zu erweitern, dass Bedingungen und Auflagen zur Schmutzwasserentsorgung beim Fassadenreinigen/Fassadenabbeizen Berücksichtigung finden. Dazu bedarf es einer genehmigungspflichtigen Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage und der Abwassereinleitung.

Des Weiteren soll ein Merkblatt nach dem Vorbild der Stadt Augsburg erstellt werden, das Bedingungen und Auflagen zur Schmutzwasserentsorgung beim Fassadenreinigen / Fassadenabbeizen festlegt (siehe Anlage).

 

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Anlagen zur Vorlage