14.04.2015 - 4.10 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Rücküberweisung der Vorlage ist zurückzuführen darauf, dass aufgrund eines Missverständnis in der Stadtverordnetenversammlung dem Wunsch des Ortsbeirates Golm gefolgt wurde, den Bebauungsplan 147 in die Priorität 1 einzuordnen, ohne dass jedoch im Gegenzug ein anderes Planverfahren aus dieser Priorität zurückgestuft worden wäre.

 

Zur Bereinigung dieses Problems empfiehlt der Ausschuss nach kurzer Verständigung, dem Wunsch des Ortsbeirates Golm in der Weise zu folgen, wie es dem Beschluss des Ortsbeirates Eiche entspricht.

 

Das Votum wird folgendermaßen präzisiert:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2015 bis 2016 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Der Bebauungsplan Nr. 147, der derzeit in der Priorität 2 I eingeordnet ist, wird als baldiger Nachrücker in Priorität 1 empfohlen, weil er im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 129 steht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage