06.05.2015 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 06.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt (mit dieser Ergänzung werden die Voten der Ortsbeiräte Eiche und Golm aufgenommen):
Der Bebauungsplan Nr. 147, der derzeit in der Priorität 2 I eingeordnet ist, wird als baldiger Nachrücker in Priorität 1 empfohlen, weil er im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 129 steht.
Abstimmung:
Die o. g. Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Das Votum des Ortsbeirates Groß Glienicke (Zustimmung mit einem Vorbehalt bezüglich Priorität 2 I – 1. Änderung B-Plan 21 „Potsdamer Chaussee“ wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2015 bis 2016 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Der Bebauungsplan Nr. 147, der derzeit in der Priorität 2 I eingeordnet ist, wird als baldiger Nachrücker in Priorität 1 empfohlen, weil er im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 129 steht.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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