06.05.2015 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt (mit dieser Ergänzung werden die Voten der Ortsbeiräte Eiche und Golm aufgenommen):

 

Der Bebauungsplan Nr. 147, der derzeit in der Priorität 2 I eingeordnet ist, wird als baldiger Nachrücker in Priorität 1 empfohlen, weil er im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 129 steht.

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Das Votum des Ortsbeirates Groß Glienicke (Zustimmung mit einem Vorbehalt bezüglich Priorität 2 I 1. Änderung B-Plan 21 „Potsdamer Chaussee wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2015 bis 2016 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 147, der derzeit in der Priorität 2 I eingeordnet ist, wird als baldiger Nachrücker in Priorität 1 empfohlen, weil er im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 129 steht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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