13.05.2015 - 3.1 Lärmschutz an der Nutheschnellstraße

Beschluss:
abgelehnt
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Dieser Antrag wurde dem Hauptausschuss zur Erledigung überwiesen.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont bei der Einbringung des Antrags der Fraktion DIE LINKE, dass er es begrüße, endlich die Gelegenheit zu haben, mit einem Vertreter des Landes die Problematik zu besprechen und er hoffe, es gelingt auch, diese zu lösen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Schmidt vom Landesstraßenamt und bittet ihn, den Sachverhalt zu erläutern.

 

Herr Schmidt erläutert an Hand einer Power-Point-Präsentation die Einflussgrößen auf die Immission, die unterschiedlichen Lärmschutzarten und die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmschutzvorsorge an Bundes- und Landesstraßen. Er geht im Weiteren auf die Immissionsgrenzwerte ein und das dafür verwendete Berechnungsverfahren sowie darauf, wie Anspruchsberechtigte ermittelt werden. Die so genannte Lärmschutzsanierung, so Herr Schmidt, sei eine freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch darauf gebe es nicht.

Er betont, dass Grundlage für die Entscheidung keine Messungen seien, sondern das von ihm benannte spezifische  Berechnungsverfahren. Deses habe eben nicht ergeben, dass die Grenzwerte Am Stern überschritten werden. Trotzdem hätten die Häuser, die direkt an der Straße stehen, Lärmschutzfenster erhalten.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass ihn diese Ausführungen nicht überraschen; trotzdem seien die Anwohner mit dem immer intensiver werdenden Verkehrslärm konfrontiert, der auch weiterhin zunehmen werde, wenn z. B. der BER fertig gestellt sei. Da stehe die Frage, wie trotz der nicht ausreichenden Berechnungsergebnisse Abhilfe geschaffen werden könne, so wie an anderer Stelle der Nutheschnellstraße auch. Er meine, sowohl das Land als auch die Stadt müssen sich „bewegen“. Die Stadt müsse prüfen, ob sie dazu etwas beitragen könne und wolle und die Stadt müsse prüfen, ob auch eine Beteiligung der Anwohner möglich sei. Wichtig sei, eine Perspektive für die betroffenen Anwohner aufzuzeigen, so dass er den vorliegenden Antrag als Prüfauftrag formulieren wolle mit der o.g. Drittelbeteiligung.

 

Herr Schmidt betont auf Nachfrage, dass das Land sich nicht aus der Verantwortung ziehe und mit der neuen Straßendecke der Lärm um mindestens zwei Dezibel verringert werde. Die Kosten einer Lärmschutzwand beziffert er auf ca. 310 €/m² und insgesamt auf ca. 1,5 Mio. Euro.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass sowohl das Land als auch die Stadt dafür eine Ermächtigungsgrundlage benötigen, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handele und zu befürchten sei, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werde.

Nach seiner Kenntnis sehe auch die zuständige Ministerin keine Chance für eine Realisierung in der von Herrn Dr. Scharfenberg vorgeschlagenen Variante einer Drittelfinanzierung. Außerdem leiste eine Beteiligung der Stadt der sowieso schon vorhandenen Tendenz Vorschub, Aufgaben an die Kommunen abzugeben.

 

Im Weiteren werden unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert, wie Lärmmessungen, die laut Herrn Schmidt wegen der unterschiedlichen Einflüsse (Verkehrsaufkommen, Wind u. ä.) keine belastbaren Ergebnisse bringen und auch keine Ermächtigungsgrundlage bilden oder die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit. Herr Kirsch führt aus, dass außerdem zu prüfen sei, wie viele Anwohner sich überhaupt an der Finanzierung beteiligen müssten.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont nochmals, dass der Prüfauftrag ein neuer Ansatz sei und der Oberbürgermeister selbst in seiner aktuellen Kolumne bedauert habe, dass es nicht gelungen sei, dieses Problem zu lösen. Außerdem habe die Ministerin ausgeführt, dass sie derzeit keine Möglichkeiten einer Beteiligung sehe. Er bittet, den Prüfauftrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung zu stellen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob in einer Drittelfinanzierung Land, Stadt und Anwohner notwendige Lärmschutzmaßnahmen an der Nutheschnellstre im Bereich Stern realisiert werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

9

Stimmenthaltung:

2

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.