12.05.2015 - 4.3 Flächennutzungsplan-Änderung "Am Havelblick" (0...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Scheinemann (ehrenamtlicher Vorsitzender des Gemeindekirchenrates der Evangelischen St. Nikolai-Kirchengemeinde Potsdam) nimmt das Rederecht wahr und begrüßt außerordentlich das Entstehen des Kita-Standortes. Die Kirchengemeinde ist überwiegend Eigentümerin der umzuwandelnden Fläche. Die Einnahme aus dem Verkauf der Fläche wird für die Refinanzierung der Sanierung des Kirchengebäudes eingesetzt werden.

 

 

Auf verschiedene Anmerkungen und Nachfragen von Ausschussmitgliedern informiert Herr Wolfram, dass die FNP-Änderung sich nicht mit dem Baumerhalt befasst, aber ein Konzept erstellt wird, das den Erhalt sicherstellt. Dies wird parallel zur FNP-Änderung erfolgen. Herr Jäkel fragt nach, ob die Festsetzung einer Kita in diesem Gebiet im Konflikt stehen würde zur Entwicklung des ehemaligen Terrassenrestaurants Minsk am Brauhausberg zu einer Kita. In Bezug auf die Diskussion über das Minsk als möglichen Kita-Standort betont Herr Wolfram, dass die geplante FNP-Änderung keine Vorwegnahme der Entscheidung über den Kita-Standort wäre. Falls die Entscheidung für das Minsk als Standort getroffen werden sollte, wäre ein zusätzlicher Kita-Standort im Plangebiet entbehrlich. Dieses Gebiet könnte dann vollständig für den Wohnungsbau entwickelt werden.

 

 

Frau Hüneke regt an, die Verpflichtung zum Baumerhalt grundbuchlich zu sichern.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) äert Vorbehalte, solche Details in die FNP-Änderung einfließen zu lassen. Die Verwaltung nimmt den Hinweis jedoch auf und bietet an, beim nächsten Stand des Verfahrens erneut zu berichten.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Am Havelblick" (01/15) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage