20.05.2015 - 4.3.1 Staubschutz auf Baustellen

Beschluss:
vertagt
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Der Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.

 

Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind konsequent umzusetzen:

 

- Partikelfilter für Baumaschinen und Fahrzeugen

- staubarme Baustraßen

- Wasserberieselung bei Abbruch- und Sägearbeiten

- staubarme Lagerung von Schüttgütern

 

 

Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

Bei der Erteilung von Bau- und Abrissgenehmigungen sind die genannten Maßnahmen als Auflagen oder Nebenbestimmungen vorzuschreiben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2015 in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.