21.05.2015 - 3.1 Bedingungen und Auflagen zur Schmutzwasserentso...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Praetzel (FB Grün- und Verkehrsflächen) erläutert die von Verwaltungsseite anstehende Erarbeitung eines entsprechenden Merkblattes.

 

 

Herr Walter fragt nach einem möglichen Verstoß gegen die Abwassersatzung und rde den Antrag durch Verwaltungshandeln als erledigt betrachten, wenn:

 

  1. das Merkblatt vorliegt,
  2. die Verwaltung darüber Angaben macht, was bei „Vorkommnissen“ mit Schmutzwasser in Straßen ohne Kanalisation vorgesehen ist bzw. wie hierauf reagiert wird und diese Information in der Niederschrift festgehalten wird.

 

 

Die durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen erfolgte Antwort wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Vorlage ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

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Anlagen zur Vorlage