21.05.2015 - 3.5 Staubschutz auf Baustellen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Linke bringt den Antrag r die Fraktion DIE aNDERE ein und begründet ihn.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) weist auf gravierende Konsequenzen finanzieller, personeller sowie organisatorischer Natur hin, sollte der Antrag beschlossen werden. Eine Beschlussfassung ohne enthaltene vorgegebene bestimmte Bedingungen könne er nicht empfehlen. Zudem müssten Mehrkosten sofort mit beschlossen werden. Ihm sei aber nicht klar, wie damit umgegangen werden soll.

 

 

Herr Walter fragt, ob nicht bestimmte Sachverhalte über die Arbeitsschutzbestimmungen auf Baustellen zu regeln seien.

 

 

Herr Richter weist darauf hin, dass entsprechende Arbeitsschutzbestimmungen durch den Gesetzgeber bereits existieren.

 

 

Nach weiteren Empfehlungen bittet Herr Linke den folgenden geänderten Antrag abzustimmen:

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.

 

Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind konsequent umzusetzen geeignet:

 

- Partikelfilter für Baumaschinen und Fahrzeugen

- staubarme Baustraßen

- Wasserberieselung / Absaugung bei Abbruch- und Sägearbeiten

- staubarme Lagerung von Schüttgütern

 

 

Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

Bei der Erteilung von Bau- und Abrissgenehmigungen sind die genannten Maßnahmen als Auflagen oder Nebenbestimmungen vorzuschreiben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2015 in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1