09.06.2015 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 27 "Türkstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Auf die Frage von Herrn Jäkel, weshalb der Uferweg in Teilbereichen nur 2 ½ m breit sei antwortet Frau Holtkamp, dass es hier eine intensive Abstimmung mit dem Bereich Grünflächen und dem Schifffahrtsamt gegeben habe und erinnert, dass diese Thematik im SBV-Ausschuss im Zusammenhang mit dem Auslegungsbeschluss intensiv diskutiert und erörtert worden ist. Der Einsatz der Fördermittel ist bereits erfolgt.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) ergänzt, dass auf keiner der beiden Seiten die funktionalen Voraussetzungen sowohl der Feuerwehr als auch des Wasser- und Schifffahrtsamtes mehr Raum zugelassen haben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 27 "rkstraße"1. Änderung,  Teilbereich  Gelände  Wasser- und Schifffahrtsamt entschieden (gemäß Anlage 3 und 4).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 27  "Türkstraße", 1. Änderung, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt wird einschließlich der vorgenommenen Änderung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 5 und 6).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage