09.06.2015 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 80.3 "Rote Kaserne West" Besc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Claussen (Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Er informiert, dass die Festsetzungen des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 80.3 in der vorliegenden Fassung in Umsetzung des Schulentwicklungsplanes 2014 -2020 die Genehmigung einer temporären Grundschule in Modulbauweise mit Hort ermöglichen. Zwischenzeitlich wurde ein Alternativstandort für eine Grundschule als dauerhafte Einrichtung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.52 „Rote Kaserne Ost“ untersucht und präferiert. Die Vorlagen zur erforderlichen Änderung des Schulentwicklungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 52 werden der Stadtverordnetenversammlung in der Juli-Sitzung 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80.3 mit folgender Ergänzung zu fassen:

Aufgrund des kausalen Zusammenhangs mit dem Bebauungsplan Nr. 80.3 wird die Verwaltung für den Fall, dass in der Sitzung der Stadtverordneten-versammlung am 01. Juli 2015 die Beschlüsse zur Änderung des Schulentwicklungsplans und des Bebauungsplans Nr. 52 gefasst werden, beauftragt, den Planentwurf vor der öffentlichen Auslegung der geänderten Beschlusslage anzupassen, so dass ein Standort für eine temporäre Schule nicht mehr berücksichtigt wird.“

 

 

Auf Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Claussen ein. So sind 4 Vollgeschosse mit einer maximalen Höhe von 15 m möglich. Die Verlängerung des Nordastes der Straßenbahntrasse ist geplant. Es ist nicht vorgesehen zwischen den bereits vorhandenen Haltestellen entlang der Georg-Hermann-Allee zusätzliche Haltestellen einzurichten.

 

 

Hinsichtlich der Frage von Herrn Heuer, was statt einer ggf. nicht mehr benötigten temporären Schule an diese Stelle kommt, informiert Herr Goetzmann.

Er führt aus, dass im Falle des nicht benötigten Schulstandortes eine Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgen würde und schlägt als erklärende Ergänzung im Beschlusstext folgende Formulierung vor:

sondern insbesondere die öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt wird.“

 

 

Hinsichtlich der Rückfragen zur Staffelung der Gebäude verweist Herr Goetzmann auf die Erläuterungen in der Begründung S. 103 und folgende sowie auf die textlichen Festsetzungen 3.2, 3.3 und 3.4.

 

 

Frau Hüneke bringt ihr Bedauern zum Ausdruck, dass der Park an diesen Stellen so schmal wird. Dies sei städtebaulich gesehen schade.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende von der Verwaltung ergänzte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80.3 Rote Kaserne West“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. (s. Anlage 1)

 

Aufgrund des kausalen Zusammenhangs mit dem Bebauungsplan Nr. 80.3 wird die Verwaltung für den Fall, dass in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01. Juli 2015 die Beschlüsse zur Änderung des Schulentwicklungsplans und des Bebauungsplans Nr. 52 gefasst werden, beauftragt, den Planentwurf vor der öffentlichen Auslegung der geänderten Beschlusslage anzupassen, so dass ein Standort für eine temporäre Schule nicht mehr berücksichtigt wird, sondern insbesondere als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage