17.06.2015 - 4.2.1 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.1
- Zusätze:
- : Oberbürgermeister, FB Finanzen und Berichtswesen RPA
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Exner erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2012 der Landeshauptstadt Potsdam. In der Ergebnisrechnung wurde ein Überschuss von ca. 6,2 Mio. EUR erreicht. Dieses positive Ergebnis konnte unter anderem durch Steuermehrerträge erreicht werden.
Herr Exner weist daraufhin, dass es sehr wichtig sei, das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu steigern. Nur so sei die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig in der Lage aus eigener Kraft zu investieren.
Nachdem die Fragen zum Werteverzehr der Sonderposten und zum Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Herrn Exner beantwortet wurden, lässt der Ausschussvorsitzende diese Beschlussvorlage abstimmen.
Die Vorlage wird angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 6.219.387,36 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von € 2.941.373,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 3.278.014,31.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 (Anlage 3) zur Kenntnis.
- Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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9,3 MB
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3,3 MB
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3
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612,8 kB
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