25.06.2015 - 3.3 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Dieser Tagesordnungspunkt wird im Zusammenhang mit dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 6.1 (Anlage 3 zur Drucksache 15/SVV/0373 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012) behandelt.

 

Die Fachbereichsleiterin Finanzen und Berichtswesen Frau Gruß stellt den Jahresabschluss 2012 ausführlich vor und erläutert insbesondere

 

  • die Bilanz und die Entwicklung der Vermögens- und Finanzierungsstruktur
  • die Entwicklung der investiven Schlüsselzuweisungen
  • den steigenden Schuldenstand
  • Plan-Ist-Abweichungen 2012 im Ergebnis- und Finanzhaushalt
  • die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
  • die Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage mit Zahlungsmittelbestand, Auszahlungsermächtigungen und Liquiditätsentwicklung.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Nach Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.1, Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012, erfolgt die Abstimmung zur Drucksache 15/SVV/0373.

 

 

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 3.3:

 

Stellungnahme:

 

Ergänzend zum Votum drückt der Rechnungsprüfungsausschuss die Erwartung an den Oberbürgermeister aus, dass dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Fortschreibung des städtebaulichen Sondervermögens spätestens mit dem Jahresabschluss 2014 nachgekommen wird.

 

Vor dem Hintergrund der vergleichsweise hohen Rückstellungen sowie der nach wie vor hohen Ermächtigungsübertragungen unterstützt der Rechnungsprüfungsausschuss die Konsolidierungsbemühungen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

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Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 6.219.387,36 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von € 2.941.373,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 3.278.014,31.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis zu Nr. 1 3 des Beschlusstextes:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 4 des Beschlusstextes

(uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters):

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

 

Herr Langner verlässt nach der Abstimmung den Sitzungsraum.

 

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Anlagen zur Vorlage