01.07.2015 - 8.13 Staubschutz auf Baustellen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgenden Änderungen im 2. Absatz des Beschlusstextes zugestimmt:

 

Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind konsequent umzusetzen geeignet:

 

- Partikelfilter für Baumaschinen und Fahrzeugen

- staubarme Baustraßen

- Wasserberieselung / Absaugung bei Abbruch- und Sägearbeiten

      - staubarme Lagerung von Schüttgütern

 

Der Werksausschuss KIS sowie der Ausschuss für Finanzen haben der so geänderten Fassung zugestimmt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung  empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.

 

Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind geeignet:

 

- staubarme Baustraßen

- Wasserberieselung / Absaugung bei Abbruch- und Sägearbeiten

- staubarme Lagerung von Schüttgütern

 

Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

Bei der Erteilung von Bau- und Abrissgenehmigungen sind die genannten Maßnahmen als Auflagen oder Nebenbestimmungen vorzuschreiben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2015 in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen