01.07.2015 - 8.18 Bearbeitungszeit für Anträge auf Fällgenehmigungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bearbeitungszeit für Anträge auf Fällgenehmigungen auf vier Wochen verkürzt wird.

 

Die SVV ist im Dezember 2015 über den erreichten Stand schriftlich zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen

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Anlagen