18.06.2015 - 3.4 Bearbeitungszeit für Anträge auf Fällgenehmigungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Herr Beck (FB Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) erklärt die verwaltungsseitige Unterstützung des Antrages und informiert über die derzeitige Erarbeitung der Novellierung der Baumschutzverordnung sowie einer laufenden Personaluntersuchung zur Ermittlung des Personalbedarfes.

 

 

Herr Piest weist auf die Diskrepanz einer derzeitigen durchschnittlichen Bearbeitungszeit von vier Monaten und einer Bearbeitungszeit von vier Wochen, wie im Antrag gefordert, hin.

 

 

Herr Boede erkundigt sich nach einem finanziellen Verlust für die Stadt Potsdam und fragt nach Ersatzmaßnahmen durch Zahlungen anstelle von Pflanzungen sowie die technischen Möglichkeiten der Umsetzung von Ersatzpflanzungen.

 

 

Herr Jäkel geht auf die Bedenken ein und erklärt zudem, dass es dem Einbringer nicht um eine Änderung der Baumschutzverordnung gehe.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bearbeitungszeit für

Anträge auf Fällgenehmigungen auf vier Wochen verkürzt wird.

 

Die SVV ist im Dezember 2015 über den erreichten Stand schriftlich zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0