08.07.2015 - 3 Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das Erste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Müller-Preinesberger bringt die Vorlage ein.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch nach den Erfolgschancen der Verfassungsbeschwerde entgegnet sie, dass eine rechtliche Prüfung erfolgt sei, sie aber keine Prognose abgeben könne.

 

Anschließend wird die Vorlage zur Abtstimmung gestellt:

Reduzieren

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam legt spätestens bis zum 11.07.2015 Verfassungsbeschwerde gegen das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 10.07.2014 (GVBl. I. Nr. 29) ein.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen