24.09.2015 - 4.1 Potsdam Museum nicht belasten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Schröter bringt den Antrag ein und macht deutlich, dass das Entfernen des Gitters keinesfalls zu Lasten des Etats des Potsdam Museums gehen darf.

 

Herr Wittenberg informiert, dass man sich gemeinsam mit dem KIS hinsichtlich des Abbaus des Gitters sowie der anfallenden Kosten verständigt habe. Somit wird der KIS beim Rückbau des Gitters in Vorkasse gehen. Die Refinanzierung wird dann über eine sukzessive Erhöhung der Miet- und Betriebskosten des Potsdam Museum erfolgen. Diesbezüglich müssen im Haushalt 2017/2018 entsprechende finanzielle Mittel eingestellt werden. Als Zeitraum für den Rückbau ist der Sommer 2017 angedacht, während dieser Zeit müsste der Ausstellungsbetrieb eingestellt werden.

 

Herr Kolesnyk merkt an, dass man das Gitter dort belassen sollte, wenn es keine Handhabe gibt, den Architekten hinsichtlich der Kosten zu belangen.

 

Herr Richter erklärt, dass es diesbezüglich ein Rechtsgutachten gibt, welches aussagt, dass die Gestaltung des Gitters der künstlerischen Freiheit des Architekten obliegt und dieses Urheberrechtlich geschützt sei. Somit wären Veränderungen an dem Gitter gänzlich ausgeschlossen und es bleibt nur die Variante des Abbaus.

 

Die Ausschussmitglieder äern sich mehrheitlich kritisch zu dem Kompromissvorschlag bezüglich der Kosten für den Abbau des Gitters. Sie sind sich aber einig, dass die „Posse“ um das Gitter endlich beendet sein muss.

 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, das Gitter zu entfernen, da der Architekt keinen Auftrag hatte, ein solches Gitter einzubauen.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für das Entfernen des im Zuge der Sanierung des Alten Rathauses/ Potsdam Museum im Treppenhaus angebrachten Metallgitters nicht den Etat des Museums belasten.

Es ist das Verursacherprinzip geltend zu machen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2015 über den Stand der Bemühungen zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=98044&selfaction=print