07.10.2015 - 9.11 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Hans-Otto-T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gegen den Vorschlag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller, auf eine Einbringung der Vorlage zu verzichten, erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gem. § 41 (6) BbgKVerf wird der Aufsichtsrat der Hans-Otto-Theater GmbH neu besetzt.

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Abstimmungsergebnis:

mit 48 Ja-Stimmen angenommen.

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Anlagen

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