13.10.2015 - 4.1 Ziolkowskistraße

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die Einbringung und Erstbefassung mit diesem Antrag bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt ist.

 

 

Herr Munk (Anwohner Ziolkowskistraße) nimmt das Rederecht wahr und teilt mit, dass er bereits seit 2009 erfolglos den Versuch unternommen habe in Kontakt mit der Verwaltung, dem Grünflächenamt, zu treten und verweist auf die erheblichen Straßenschäden und die erforderliche Durchsetzung der Tempo-30-Zone.

 

 

Der Ausschussvorsitzende greift die Informationen der Verwaltung aus der letzten Sitzung auf, dass eine ausreichende Festsetzung der Tempo-30-Begrenzung vorliege. Er führt weiter aus, dass es zwischenzeitlich eine Verständigung in der antragstellenden Fraktion gegeben habe und bittet um Auskunft zur Sanierungsoption.

 

 

Frau Reinicke (Verkehrsanlagen) fasst nochmals zusammen, dass die Ziolkowskistraße Bestandteil einer Tempo-30-Zone sei und die darauf hinweisenden Schilder ausreichend und sehr gut sichtbar seien. Die Betonstraße ist gefahrlos nutzbar, der Zustand wird als gut befunden. Von der EWP sind aufgrund von Hinweisen Herrn Munks Maßnahmen an den Schächten durchgeführt worden. Hinsichtlich des im Antrag angesprochenen LKW-Fahrverbotes berichtet Frau Reinicke, dass hier vorwiegend Quell-und Zielverkehr stattfinde. Eine Ausnahme bildete der Zeitraum während der Baustelle, in welcher die Umleitung über die Ziolkowskistraße geführt worden ist. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Handlungsbedarf.

 

 

Im Verlaufe der weiteren Diskussion wird aufmerksam gemacht, dass für die Sanierung der Straßen eine Prioritätensetzung der Instandsetzungsbedarfe bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, die fachlich begründet ist, notwendig ist. Zusätzlich wird hinterfragt, ob den Anwohnern bewusst ist, dass es sich dann um eine beitragspflichtige KAG-Maßnahme handeln würde. Dem Antragsteller wird aufgrund des bereits vorliegenden Prüfergebnisses empfohlen, den Antrag zurückzunehmen.

 

 

Herr Jäkel modifiziert den Antrag wie folgt und stellt diesen als Ausschussvorsitzender zur Abstimmung:

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Ziolkowskistraße im Bereich zwischen Newtonstraße und Grotrianstraße

die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kenntlich gemacht wird. und

-          ein LKW-Fahrverbot festgelegt und aufgezeigt wird.

 

Es ist eine mittelfristige Sanierung Aussage zu einem Sanierungszeitraum für diesesn Straßenabschnittes zu prüfen und den Anliegern, einschließlich der Kostenfolgen mitzuteilen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Der SBV-Ausschuss ist im Dezember 2015 über den Stand der Umsetzung und über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.