06.06.2001 - 7.1 Präzisierung Rahmenplan Verkehr - Innenstadt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zur o. g. DS wurde ein Austauschblatt (Seite 1 der Anlage 1) ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Der 2. Satz des Beschlusstextes ist zu streichen.

 

Zur Frage des o. g. Ausschusses, ob die Einnahmen von Parkgebühren durch Parkuhren den Aufwand/die Kosten abdecken, legt der beauftragte Dezernent für Stadtentwicklung und Bauen Herr Goetzmann dar, dass bei der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in dem Bereich der Innenstadt Parkscheinautomaten eingesetzt werden, die zur Erhöhung der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung um jährlich ca. 100 TDM bis zum Jahr 2003, gemäß Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept, beitragen sollen .

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ändern:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte "Präzisierung Rahmenplan Verkehr -Innenstadt" unter den Prämissen

 

·       konsequente Beachtung der Realisierung eines "City-Ringes",

·       verbesserte Erschließung der Innenstadt durch Stichstraßen,

·       weitestgehende Verhinderung von Durchgangsverkehren innerhalb des     "City-Ringes"

 

zu überarbeiten.   

 

Der präzisierte Rahmenplan soll zunächst auf den Zustand vor Veränderungen der Verkehrslösung in der südlichen Innenstadt Bezug nehmen - nach Maßgabe von beschlossenen Maßnahmen sind diese unverzüglich einzubeziehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Gestattung des gebührenpflichtigen Parkens mit Parkschein tagsüber auch in den Anwohnerparkzonen, um Stellplätze, die tagsüber nicht von Anwohnern in Anspruch genommen werden , den Besuchern der Innenstadt als zusätzliches Stellplatzangebot zur Verfügung zu stellen (Mischparken).

 

Die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen sind bei der Überarbeitung zu

beachten.

 

Ungeachtet der durchzuführenden Überarbeitung wird der Oberbürgermeister

beauftragt, die in der  Anlage 1 genannten Maßnahmen zügig umzusetzen.

 

Abstimmung:

Die durch die Fachausschüsse empfohlene geänderte Textfassung des Beschlusstextes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Folgende Änderungen zur Anlage 1 werden empfohlen:

 

1.     2.2.1.5.2 Ergänzung der Bemerkung: "jedoch frühestens nach Beschluss der

     veränderten Verkehrsführung in der südlichen Innenstadt".

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderungen zur Anlage 1 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

Folgende Änderungen/Ergänzungen zur Anlage 2 werden empfohlen:

 

1.            Auf Seite 10 im Punkt 2.3., Fließender Kfz-Verkehr, wird der vorletzte Absatz  folgendermaßen neu formuliert:

 

Für die Straßenverbindung im Zuge der Schopenhauerstr. zwischen der Charlottenstr. und dem Luisenplatz wird erneut geprüft, ob eine vereinfachte

             Straßenverbindung, die nur aus Geradeausverbindungen und Rechtsabbiegeverbindungen besteht, zur Verbesserung der Verkehrserschließung            und zur Vermeidung von Umwegverkehren eingerichtet werden kann.

 

2.            Auf Seite 10 im Punkt 2.3 wird der letzte Absatz  folgendermaßen neu formuliert:

 

Eine Einrichtung von durchgehendem Verkehr in der Charlottenstr. im Bereich des Krankenhauses ist nicht vorzusehen, weil die Belange des Krankenhauses (Schutz vor Lärm und Abgasemissionen) dem entgegenstehen.

 

3.            Die Friedrich-Ebert-Str. zwischen Charlottenstr. Und Yorkstr. ist nicht vollständig für den MIV zu sperren.

 

4.            Es sind weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie Durchgangsverkehre innerhalb des "City-Ringes" reduziert werden können.

 

5.            Die Überlegungen zum Parken/Parkhaus auf dem Gelände der Stadtverwaltung (Hegelallee) sind zu präzisieren.

 

Der in der Beratungsfolge federführende Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat den durch die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfohlenen Änderungen zur DS 01/0215 zugestimmt.

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderungen/Ergänzungen zur Anlage 2 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:

Die Schaffung von Mischparkzonen ist nach erfolgtem Bau der vorgesehenen Parkhäuser im Sinne einer Rückführung in Anwohnerparkzonen neu zu überdenken.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte "Präzisierung Rahmenplan Verkehr -Innenstadt" unter den Prämissen

 

·       konsequente Beachtung der Realisierung eines "City-Ringes",

·       verbesserte Erschließung der Innenstadt durch Stichstraßen,

·       weitestgehende Verhinderung von Durchgangsverkehren innerhalb des     "City-Ringes"

 

zu überarbeiten.   

 

Der präzisierte Rahmenplan soll zunächst auf den

 Zustand vor Veränderungen der Verkehrslösung in der südlichen Innenstadt Bezug nehmen - nach Maßgabe von beschlossenen Maßnahmen sind diese unverzüglich einzubeziehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Gestattung des gebührenpflichtigen Parkens mit Parkschein tagsüber auch in den Anwohnerparkzonen, um Stellplätze, die tagsüber nicht von Anwohnern in Anspruch genommen werden , den Besuchern der Innenstadt als zusätzliches Stellplatzangebot zur Verfügung zu stellen (Mischparken).

 

Die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen sind bei der Überarbeitung zu

beachten.

 

Ungeachtet der durchzuführenden Überarbeitung wird der Oberbürgermeister

beauftragt, die in der  Anlage 1 genannten Maßnahmen zügig umzusetzen.

 

Die Schaffung von Mischparkzonen ist nach erfolgtem Bau der vorgesehenen Parkhäuser im Sinne einer Rückführung in Anwohnerparkzonen neu zu überdenken.

 

Folgende Änderungen zur Anlage 1 werden beschlossen:

 

1.     2.2.1.5.2 Ergänzung der Bemerkung: "jedoch frühestens nach Beschluss der

     veränderten Verkehrsführung in der südlichen Innenstadt"

 

Folgende Änderungen/Ergänzungen zur Anlage 2 werden beschlossen:

 

1.            Auf Seite 10 im Punkt 2.3., Fließender KFZ -Verkehr, wird der vorletzte Absatz  folgendermaßen neu formuliert:

 

Für die Straßenverbindung im Zuge der Schopenhauerstr. zwischen der Charlottenstr. und dem Luisenplatz wird erneut geprüft, ob eine vereinfachte

             Straßenverbindung, die nur aus Geradeausverbindungen und Rechtsabbiegeverbindungen besteht, zur Verbesserung der Verkehrserschließung            und zur Vermeidung von Umwegverkehren eingerichtet werden kann.

 

2.            Auf Seite 10 im Punkt 2.3 wird der letzte Absatz  folgendermaßen neu formuliert:

 

Eine Einrichtung von durchgehendem Verkehr in der Charlottenstr. im Bereich des Krankenhauses ist nicht vorzusehen, weil die Belange des Krankenhauses (Schutz vor Lärm und Abgasemissionen) dem entgegenstehen.

 

3.            Die Friedrich-Ebert-Str. zwischen Charlottenstr. Und Yorkstr. ist nicht vollständig für den MIV zu sperren.

 

4.            Es sind weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie Durchgangsverkehre innerhalb des "City-Ringes" reduziert werden können.

 

5.            Die Überlegungen zum Parken/Parkhaus auf dem Gelände der Stadtverwaltung (Hegelallee) sind zu präzisieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.