06.06.2001 - 7.1 Präzisierung Rahmenplan Verkehr - Innenstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 06.06.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zur
o. g. DS wurde ein Austauschblatt (Seite 1 der Anlage 1) ausgereicht.
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS mit
folgender Änderung zugestimmt:
Der 2.
Satz des Beschlusstextes ist zu streichen.
Zur
Frage des o. g. Ausschusses, ob die Einnahmen von Parkgebühren durch Parkuhren
den Aufwand/die Kosten abdecken, legt der beauftragte Dezernent für
Stadtentwicklung und Bauen Herr Goetzmann dar, dass bei der Erweiterung der
Parkraumbewirtschaftung in dem Bereich der Innenstadt Parkscheinautomaten
eingesetzt werden, die zur Erhöhung der Einnahmen aus der
Parkraumbewirtschaftung um jährlich ca. 100 TDM bis zum Jahr 2003, gemäß
Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept, beitragen sollen .
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS mit folgenden
Änderungen zugestimmt:
Der Beschlusstext
ist wie folgt zu ändern:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte "Präzisierung Rahmenplan
Verkehr -Innenstadt" unter den Prämissen
· konsequente Beachtung der
Realisierung eines "City-Ringes",
· verbesserte Erschließung der
Innenstadt durch Stichstraßen,
· weitestgehende Verhinderung von
Durchgangsverkehren innerhalb des "City-Ringes"
zu
überarbeiten.
Der
präzisierte Rahmenplan soll zunächst auf den Zustand vor Veränderungen der
Verkehrslösung in der südlichen Innenstadt Bezug nehmen - nach Maßgabe von
beschlossenen Maßnahmen sind diese unverzüglich einzubeziehen.
Die
Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Gestattung des gebührenpflichtigen
Parkens mit Parkschein tagsüber auch in den Anwohnerparkzonen, um Stellplätze,
die tagsüber nicht von Anwohnern in Anspruch genommen werden , den Besuchern
der Innenstadt als zusätzliches Stellplatzangebot zur Verfügung zu stellen
(Mischparken).
Die
in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen sind bei der Überarbeitung zu
beachten.
Ungeachtet
der durchzuführenden Überarbeitung wird der Oberbürgermeister
beauftragt,
die in der Anlage 1 genannten
Maßnahmen zügig umzusetzen.
Abstimmung:
Die
durch die Fachausschüsse empfohlene geänderte Textfassung des Beschlusstextes
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Folgende
Änderungen zur Anlage 1 werden empfohlen:
1. 2.2.1.5.2 Ergänzung der
Bemerkung: "jedoch frühestens nach Beschluss der
veränderten
Verkehrsführung in der südlichen Innenstadt".
Abstimmung:
Die
o. g. Änderungen zur Anlage 1 werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Folgende
Änderungen/Ergänzungen zur Anlage 2 werden empfohlen:
1. Auf
Seite 10 im Punkt 2.3., Fließender Kfz-Verkehr, wird der vorletzte Absatz folgendermaßen neu formuliert:
Für
die Straßenverbindung im Zuge der Schopenhauerstr. zwischen der Charlottenstr.
und dem Luisenplatz wird erneut geprüft, ob eine vereinfachte
Straßenverbindung,
die nur aus Geradeausverbindungen und Rechtsabbiegeverbindungen besteht, zur
Verbesserung der Verkehrserschließung und
zur Vermeidung von Umwegverkehren eingerichtet werden kann.
2. Auf
Seite 10 im Punkt 2.3 wird der letzte Absatz folgendermaßen neu formuliert:
Eine
Einrichtung von durchgehendem Verkehr in der Charlottenstr. im Bereich des
Krankenhauses ist nicht vorzusehen, weil die Belange des Krankenhauses (Schutz
vor Lärm und Abgasemissionen) dem entgegenstehen.
3. Die
Friedrich-Ebert-Str. zwischen Charlottenstr. Und Yorkstr. ist nicht vollständig
für den MIV zu sperren.
4. Es
sind weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie Durchgangsverkehre innerhalb des
"City-Ringes" reduziert werden können.
5. Die
Überlegungen zum Parken/Parkhaus auf dem Gelände der Stadtverwaltung
(Hegelallee) sind zu präzisieren.
Der
in der Beratungsfolge federführende Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung
und Umweltschutz hat den durch die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfohlenen
Änderungen zur DS 01/0215 zugestimmt.
Abstimmung:
Die
o. g. Änderungen/Ergänzungen zur Anlage 2 werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Beschlusstext
ist wie folgt zu ergänzen:
Die
Schaffung von Mischparkzonen ist nach erfolgtem Bau der vorgesehenen Parkhäuser
im Sinne einer Rückführung in Anwohnerparkzonen neu zu überdenken.
Abstimmung:
Der
o. g. Ergänzungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte "Präzisierung Rahmenplan
Verkehr -Innenstadt" unter den Prämissen
· konsequente Beachtung der
Realisierung eines "City-Ringes",
· verbesserte Erschließung der
Innenstadt durch Stichstraßen,
· weitestgehende Verhinderung von
Durchgangsverkehren innerhalb des "City-Ringes"
zu
überarbeiten.
Der
präzisierte Rahmenplan soll zunächst auf den
Zustand vor Veränderungen der
Verkehrslösung in der südlichen Innenstadt Bezug nehmen - nach Maßgabe von
beschlossenen Maßnahmen sind diese unverzüglich einzubeziehen.
Die
Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Gestattung des gebührenpflichtigen
Parkens mit Parkschein tagsüber auch in den Anwohnerparkzonen, um Stellplätze,
die tagsüber nicht von Anwohnern in Anspruch genommen werden , den Besuchern
der Innenstadt als zusätzliches Stellplatzangebot zur Verfügung zu stellen
(Mischparken).
Die
in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen sind bei der Überarbeitung zu
beachten.
Ungeachtet
der durchzuführenden Überarbeitung wird der Oberbürgermeister
beauftragt,
die in der Anlage 1 genannten
Maßnahmen zügig umzusetzen.
Die
Schaffung von Mischparkzonen ist nach erfolgtem Bau der vorgesehenen Parkhäuser
im Sinne einer Rückführung in Anwohnerparkzonen neu zu überdenken.
Folgende
Änderungen zur Anlage 1 werden beschlossen:
1. 2.2.1.5.2 Ergänzung der
Bemerkung: "jedoch frühestens nach Beschluss der
veränderten
Verkehrsführung in der südlichen Innenstadt"
Folgende
Änderungen/Ergänzungen zur Anlage 2 werden beschlossen:
1. Auf
Seite 10 im Punkt 2.3., Fließender KFZ -Verkehr, wird der vorletzte Absatz folgendermaßen neu formuliert:
Für
die Straßenverbindung im Zuge der Schopenhauerstr. zwischen der Charlottenstr.
und dem Luisenplatz wird erneut geprüft, ob eine vereinfachte
Straßenverbindung,
die nur aus Geradeausverbindungen und Rechtsabbiegeverbindungen besteht, zur
Verbesserung der Verkehrserschließung und
zur Vermeidung von Umwegverkehren eingerichtet werden kann.
2. Auf
Seite 10 im Punkt 2.3 wird der letzte Absatz folgendermaßen neu formuliert:
Eine
Einrichtung von durchgehendem Verkehr in der Charlottenstr. im Bereich des
Krankenhauses ist nicht vorzusehen, weil die Belange des Krankenhauses (Schutz
vor Lärm und Abgasemissionen) dem entgegenstehen.
3. Die
Friedrich-Ebert-Str. zwischen Charlottenstr. Und Yorkstr. ist nicht vollständig
für den MIV zu sperren.
4. Es
sind weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie Durchgangsverkehre innerhalb des
"City-Ringes" reduziert werden können.
5. Die
Überlegungen zum Parken/Parkhaus auf dem Gelände der Stadtverwaltung
(Hegelallee) sind zu präzisieren.