24.11.2015 - 4.7 Konzept für das ehemalige Grenzanlagengelände a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass der Antrag in der vergangenen Woche bereits Zustimmung in den Ausschüssen Kultur und Wissenschaft sowie Klimaschutz, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung gefunden habe.

 

 

Herr Fiebelkorn-Drasen nimmt für den Verein „Erinnerungsorte Potsdamer Grenze“ das Rederecht wahr. Er spricht sich dafür aus die Authentizität des Geländes zu bewahren. Dies solle mit Hilfe bürgerschaftlichen Engagements erreicht werden.

 

 

Herr Kühnemann unterstützt als Vertreter der antragstellenden Fraktion die Ausführungen von Herrn Fiebelkorn-Drasen und bittet den SBV-Ausschuss sich den Voten der Ausschüsse K/W und KOUL anzuschließen.

 

 

Frau Schneider (Arbeitsgruppe Kommunale Freiraumplanung und Spielplätze) bestätigt, dass es zwischen dem Verein „Erinnerungsorte Potsdamer Grenze“ und der Verwaltung eine unterschiedliche Sicht zur Herangehensweise gebe. Die Klärung könne in einer Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Verein herbeigeführt werden. Sie kündigt an, dass bereits in den nächsten Tagen eine Einladung an Vertreter der Denkmalpflege, des Kulturamtes, dem Bereich Planungsrecht sowie Vertretern des Vereines gehen wird.

 

 

Herr Heuer äert dass der Antrag ergebnisoffen sei und bittet dies bei der Herangehensweise zu berücksichtigen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für das Gelände der ehemaligen Grenzanlagen am Jungfernsee bzw. der Bertinistraße zu entwickeln, das vor allem den Grenzturm, die Dieselhallle (ehem. GÜST Nedlitz) und das Wasserwerk einbezieht.

 

Dazu sollen die Konzeptvorschläge des Vereins "Erinnerungsorte Potsdamer Grenze" herangezogen werden.

 

Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im März 2016 vorzulegen. Bis dahin dürfen authentische Bauwerke und Zeugnisse in diesem Bereich, die sich im Besitz der Landeshauptstadt Potsdam befinden, nicht abgerissen oder verändert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0