03.11.2015 - 6.1 Antragsformular zur Ermäßigung oder Befreiung v...

Beschluss:
vertagt
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Frau Anlauff bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Prestin (Bürgerservicecenter) stellt voran, dass Bedürftige grundsätzlich Unterstützung bekommen sollen. Die Gebührenermäßigung oder der Erlass von Gebühren ist in der Gebührenordnung geregelt. Sie erläutert das Verfahren und weist darauf hin, dass die besondere Notlage bzw. Belastung nachgewiesen werden muss. Da es sich immer um einen Einzelfall (individuelle Notlagen) handelt, ist dies nicht durch ein Formular abzubilden. Frau Prestin macht deutlich, dass die Aufklärung der Betroffenen ist in der Vergangenheit nicht immer optimal erfolgt ist. Deshalb wurde das Problem im Bürgerservicecenter besprochen und ein Verfahren entwickelt.

Es wurde eine Checkliste für Mitarbeiter erarbeitet, welche Nachweise bei der Beantragung von Gebührenermäßigung oder erlass zu erbringen sind.

Auf die Anmerkung, dass die Entscheidung der Sachbearbeiter sehr subjektiv ist, erklärt Frau Prestin. Dass die eingereichten Unterlagen werden dem Arbeitsgruppenleiter zur Entscheidung vorgelegt werden. Wird nicht durch die Sachbearbeiter entschieden.

Auf Nachfrage, was gegen ein entsprechendes Formblatt spricht, macht sie deutlich, dass dabei die Gefahr besteht, dass jeder Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einen entsprechenden Antrag stellen würde, von denen die Mehrheit abgelehnt werden müsste.

 

Herr Thomann ergänzt, dass in den Grundregelsätzen bei Leistungsempfänger nach SGB II auch ein Anteil für die Gebühren enthalten ist. Es muss dann noch Sondertatbestände geben, die dazu kommen. Darüber ssen die Bürger informiert werden.

 

Abschließend erklärt Frau Prestin auf Nachfrage, dass das System der Terminvergabe im Bürgerservice eingeführt wurde, um den rgerinnen und Bürgern lange Wartezeiten zu ersparen. Sie weist darauf hin, dass es auch möglich ist, vor Ort einen zeitnahen Termin am selben Tag zu vereinbaren.

 

Frau Schulze beantragt die Zurückstellung der Drucksache bis zur Sitzung am 17.11.2015.

 

Frau Eifler stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:5

Ablehnung:0

Stimmenthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage