02.12.2015 - 5.7 Umsetzung Zukunftsprogramm 2019:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 02.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschüsse für Finanzen, Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Im Weiteren empfehlen die genannten Ausschüsse, den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE mit folgendem Wortlaut:
Der Satz: „Im Zuge der Umsetzung des Zukunftsprogramms 2019 (2014/SVV/1090) wird der Eintrittspreis für die Tageskarte normal/Sommertarif für den BUGA-Volkspark von 1,00 € auf 1,50 € heraufgesetzt."
wird durch folgende Formulierung ersetzt:
„Der Eintrittspreis für die Tageskarte normal/Sommertarif für den BUGA-Volkspark wird beim derzeitigen Preis von 1,- € belassen. Die geplante Erhöhung auf 1,50 €‚ welche sich im Haushalt der Stadt und im Zukunftsprogramm 2019 (DS 14/SW/1090, S. 65) wiederfindet, wird nicht realisiert.
Der Oberbürgermeister und erforderlichenfalls die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den Gremien der Pro Potsdam werden beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Beabsichtigte Preiserhöhungen werden zukünftig nur wirksam, wenn sie von der
Stadtverordnetenversammlung zuvor bestätigt wurden.
Die - aus unserer Sicht ohnehin zu hoch eingeschätzten - Mehreinnahmen in Höhe von 70.000 € werden durch Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer gedeckt."
Abzulehnen.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei wenigen Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Zuge der Umsetzung des Zukunftsprogramms 2019 (2014/SVV/1090) wird der Eintrittspreis für die Tageskarte normal / Sommertarif für den BUGA-Volkspark von 1,00 € auf 1,50 € heraufgesetzt.
Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird in seiner Funktion als Geschäftsbesorger beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
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