02.12.2015 - 6.4 Ausweitung Vorbereitende Untersuchungen Neuendo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

Nachdem der vom Stadtverordnetenkel, Fraktion DIE LINKE, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am   06.05.2015 eingebrachte Änderungsantrag  zurückgezogen wurde:

 

Abstimmung der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Fassung:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  die vorbereitenden Untersuchungen zum Neuendorfer Anger/Horstweg auszuweiten (sh. Anlage 1 Übersichtskarte).

 

Die vorhandene gärtnerische Nutzung auf den einzubeziehenden Flächen soll dabei unter sachgerechter Abwägung der Eigentümerbelange möglichst weitgehend erhalten bleiben.

 

Im Zuge der Prüfungen ist insbesondere zu ermitteln, ob und wie durch einvernehmliche Regelungen mit den Eigentümern der gärtnerisch genutzten Flächen eine weitgehende Sicherung im Interesse der derzeitigen Nutzer gewährleistet werden kann. Alternativ sind qualifizierte Vorschläge zu erarbeiten, ob und wie eine weitgehende gärtnerische Nutzung durch Anwendung des Entwicklungsrechts langfristig gesichert werden kann.

 

Zu untersuchen ist darüber hinaus

 

die Verbesserung des Fuß-/ Radwegenetzes durch Fortführung der östlich des Horstwegs endenden Wege (bereits errichtet bzw. Planung) und damit verbunden eine besseren Erlebbarkeit der gärtnerisch genutzten Flächen als Grün- und Erholungsflächen für die Öffentlichkeit.

 

Sicherung der Funktion des Gebiets als Frischluftschneise für den Ortsteil Babelsberg

 

Möglichkeiten zur Verringerung von Geruchsimmissionen durch das Pumpwerk der Stadtwerke an der Dieselstraße

 

die etwaige Verlängerung der Friesenstraße zur Verbesserung der Erschließungssituation

 

Schließlich soll untersucht werden, welche Möglichkeiten zur Erreichung der formulierten Ziele durch das Instrument der Entwicklungsmaßnahme eröffnet werden, die ohne Anwendung dieses Rechtsinstrumentes voraussichtlich nicht bestehen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen