Beschlussvorlage - 23/SVV/0880

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Pkt. 8 wurde die Verwaltung beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. Gleichermaßen ist die Verwaltung entsprechend BrbSchulG § 102 verpflichtet, die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Eine Fortschreibung und Überprüfung ist zudem erforderlich, insbesondere bei einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen.

 

Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel hat im Rahmen des Übergangsverfahrens Klassenstufe 6 zu 7 (Ü7) mehrfach darauf hingewiesen, dass die durch die Stadt zur Verfügung gestellten Kapazitäten an Gymnasien nicht ausreichen werden. Im Ergebnis mussten in den vergangenen Schuljahren bereits mehrfach zusätzliche Klassen unter Vollauslastung der Klassenfrequenzen an den bestehenden Gymnasien errichtet werden. Darüber hinaus hat auch das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan vom 27. Februar 2023 mitgeteilt, dass mit den geplanten Maßnahmen das Anwahlverhalten der Eltern nur bedingt Berücksichtigung findet und sofern Bedarfe im Rahmen der Fortschreibung festgestellt werden, weitere Gymnasialkapazitäten zu schaffen sind.

 

Ferner sind auch durch Verschiebungen von Baufertigstellungen und den Zuweisungen von Geflüchteten kurzfristige temporäre Maßnahmen erforderlich, für welche die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen sind.


 

 

Potsdamer Süden (Waldstadt Süd, Brunnenviertel, Zum Teufelssee 2-4, An der Alten Zauche 2 c)

 

  1. Zum Schuljahr 2024/2025 wird zunächst an einem Interimsstandort im Brunnenviertel ein dreizügiges Gymnasium (35) errichtet.
  2. Am Standort Waldstadt Süd wird zum Schuljahr 2031/2032 zur Deckung des langfristigen Gesamtschulbedarfs ein Schulzentrum mit dreizügiger Primarstufe und Hort, sechszügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II errichtet. Davon sind jeweils ein Klassenzug der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I als Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen.
  3. Mit Errichtung des Schulzentrums Waldstadt Süd 2031/2032 zieht die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) zum Standort Waldstadt Süd um und nimmt keine neuen 1. und 7. Klassen mehr auf. Mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 wird die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) geschlossen.
  4. Nach erfolgtem Umzug der Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „Zum Teufelssee 2-4“ zu einem vierzügigen Gymnasialstandort umgebaut.
  5. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums Brunnenviertel (35) in massiver Bauweise am Standort „Zum Teufelssee 2-4“.
  6. Mit der Errichtung des Schulzentrums mit Förderklassen am Standort Waldstadt Süd nimmt die Schule am Nuthetal (10/30) keine neuen 1. und 7. Klassen mehr auf und wird mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 geschlossen. Gleichzeitig zieht die Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd um.
  7. Nach erfolgtem Umzug der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c“ zu einer dreizügigen Grundschule mit Hort umgebaut. Am Standort wird anschließend, voraussichtlich zum Schuljahr 2033/2034, eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

 

Potsdamer Norden

 

  1. Möglichst zum Schuljahr 2025/2026 wird zunächst an einem Interimsstandort im Potsdamer Norden ein dreizügiges Gymnasium errichtet. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2030/2031 erfolgt die Fortführung als vierzügiges Gymnasium in massiver Bauweise an einem Standort im Potsdamer Norden.

 

Darüber hinaus werden zur Deckung der steigenden Bedarfe, folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

  1. Temporäre Erweiterung des Gymnasiums Pappelallee (14) auf 4 Züge mittels einer zusätzlicher Containeranlage zum Schuljahr 2024/2025
  2. Prüfung einer dauerhaften Erweiterung des Hannah-Arendt-Gymnasium (5) um einen oder zwei Züge im Rahmen einer Machbarkeitsstudie.

 

Grundschule am Telegrafenberg (43)

 

  1. Zur Absicherung des pflichtigen Sportunterrichtes der Grundschule am Telegrafenberg (43) wird auf der Fläche der zukünftigen Außensportflächen der Grundschule eine Zweifeld-Sporthalle in Leichtbauweise bis Oktober 2024 errichtet.
  2. Spätestens zum Beginn 2025 wird die bestehende Modulanlage (Auslegung für 4 Jahrgänge) der Grundschule am Telegrafenberg (43) für einen kompletten Aufwuchs erweitert.
  3. Voraussichtlich in 2029 erfolgt die Fortführung der Schule in massiver Bauweise am geplanten Standort.

 

Eiche/Golm

 

  1. Bis zur Errichtung von dauerhaften Grundschulkapazitäten im Ortsteils Golm wird zur Absicherung der Schulnachfrage im Planungsraum 202 die Grundschule Ludwig Renn (2) zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Zug erweitert. Dazu wird der Schulstandort mittels eines Modulbaus ergänzt.
  2. In den aktuell genutzten Container der jetzigen Schule am Schloss (28) wird nach Auszug der Schule, voraussichtlich ab dem Schuljahr 2027/2028 eine vierzügige Gesamtschule Golm errichtet.
  3. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2032/2033 erfolgt die Fortführung der Gesamtschule als Schulzentrums mit dreizügiger Primarstufe und Hort, fünfzügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II in Golm. Dazu soll ferner geprüft werden, ob zusätzlich ein Klassenzug der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I als Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen errichtet wird. Zusätzlich sollen zwei Großspielfelder berücksichtigt werden.

 

Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55)

 

  1. Die Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55) wird ab dem Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2027/2028 durch die PRO Potsdam saniert. Dazu wird sie an einen Interimsstandort an der Pirschheide ausgelagert. Nach erfolgter Sanierung dient der Standort für weitere Auslagerungen im Rahmen von Komplettsanierungen (unter anderem der Voltaire-Gesamtschule (9))

 

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Erläuterung

Entsprechend dem Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Pkt. 8 wurde die Verwaltung beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. Gleichermaßen ist die Verwaltung entsprechend BrbSchulG § 102 verpflichtet, die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau zu schaffen. Eine Fortschreibung und Überprüfung ist zudem erforderlich, insbesondere bei einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen (Planungsgrundlagen). Ferner ist die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz als öffentlicher Träger verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist.

 

Nachfrageentwicklung Primarstufe

 

Die Bedarfe in der Primarstufe werden mit dem Ziel einer wohnortnahen Schulversorgung je Planungsraum prognostiziert. Die Überprüfung und Fortschreibung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan hat die im Planwerk getroffenen Aussagen sowie die festgehaltenen Maßnahmen grundsätzlich bestätigt. Jedoch ergeben sich insbesondere durch die Aufnahmen von Geflüchteten sowie durch neue Maßnahmen der Stadtentwicklung (Masterplan Schlaatz, Rahmenplanung Golm) Bedarfe, welche durch entsprechende Maßnahmen und Anpassungen der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft den Potsdamer Norden, den Planungsraum 202 (Eiche, Grube, Golm) sowie den Sozialraum VI mit den Planungsräumen Schlaatz und Waldstadt I / II. Ferner sind durch Verzögerungen beim Ankauf der Grundstücksflächen (Grundschule am Telegrafenberg) und den damit einhergehenden Verzögerungen der Baufertigstellung temporäre Maßnahmen zur Absicherung des Schulbetriebs erforderlich.

 

Nachfrageentwicklung Sekundarstufe I und II

 

Im Rahmen der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/0518, in Verbindung mit der Drucksache 21/SVV/1322, Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, wurde dargelegt, wie sich die Nachfrageentwicklung in der Sekundarstufe I und II im Zeitraum des IKSEP und in dem darüber hinaus folgenden Prognosezeitraum entwickeln wird. Grundlage für die Schulentwicklungsplanung ist weiterhin die im Oktober 2020 veröffentlichten Bevölkerungsprognose 2020 bis 2040 der der Landeshauptstadt Potsdam. Jedoch wurden die Ist-Zahlen in den jeweiligen Altersgruppen aktualisiert sowie Strukturquoten und Annahmen entsprechend den Anwahlzahlen angepasst. So wurde bereits die stärkere Auslastung der Klassenfrequenzen an den Gymnasien mit der Erhöhung auf 27 SuS je Klassen berücksichtigt. Eine Vergleichbarkeit zur Beschlussvorlage des IKSEP 2021 bis 2026 ist daher nur bedingt möglich.

 

Für die Ermittlung des Bedarfs der 11. Klassenstufe bzw. der Sekundarstufe II wird auf eine Übergangsquote von Klassenstufe 10 zu Klassenstufe 11 zurückgegriffen und wie im IKSEP 2021 bis 2026 dargestellt, von einer durchschnittlichen Quote von 75 % ausgegangen.

 

Zeitraum IKSEP (Schülerzahlen mit Darstellung im Vergleich zur DS 21/SVV/0518)

 

Nachfrage

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

7. Kl.

1.621

1.740

1.766

1.855

1.832

1.942

Differenz

-93

-143

19

13

58

33

11. Kl.

1.214

1.187

1.426

1.332

1.324

1.440

Differenz

22

-78

105

-2

-37

-33

 

Zeitraum Prognose (Schülerzahlen mit Darstellung im Vergleich zur DS 21/SVV/0518)

 

Nachfrage

27/28

28/29

29/30

30/31

31/32

32/33

33/34

34/35

35/36

7. Kl.

1.859

1.985

1.981

1.958

1.892

2.004

2.006

2.008

2.013

Differenz

18

-3

-59

-37

-18

0

0

0

0

11. Kl.

1.356

1.427

1.400

1.502

1.451

1.574

1.624

1.590

1.525

Differenz

-29

-41

-51

-40

-26

-15

-3

-3

-4

 

Die hohen Differenzen in den Ist-Jahren 2021/2022 und 2022/2023 sind insbesondere auf die deutlich verlangsamte Bevölkerungsentwicklung der Stadt in den Jahren der Corona-Pandemie zurückzuführen. Diese Entwicklung wurde aber gleichzeitig teilweise ausgeglichen durch eine hohe Anzahl an schulpflichtiger Geflüchteten, welche auch in das Schulsystem mündeten.

 

In den folgenden Tabellen sind für die Schuljahre bis einschließlich 2035/36 die erwarteten Klassenzahlen für den Eintritt in die Sekundarstufen I und II dargestellt.

 

Zeitraum IKSEP (Klassenzahlen)

 

Nachfrage

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

7. Kl.

68

69

69

73

72

76

11. Kl.

48

51

52

55

54

57

 

Zeitraum Prognose (Klassenzahlen)

 

Nachfrage

27/28

28/29

29/30

30/31

31/32

32/33

33/34

34/35

35/36

7. Kl.

73

77

79

76

73

78

79

79

79

11. Kl.

55

58

59

57

55

59

59

59

59

 

Nur bedingt bzw. keine Berücksichtigung finden hier neue Entwicklungen wie zum Beispiel der Anstieg der Flüchtlingszahlen oder Veränderungen bei geplanten Wohnungsbauvorgaben. Diese müssen in die Überarbeitung der Bevölkerungsprognose einfließen und können anschließend auch in der Schulentwicklungsplanung Berücksichtigung finden.

 

Wie in der Primarstufe erfolgt grundsätzlich in der Sekundarstufe I (Klassenstufe 7 bis 10) die Eingliederung von Geflüchteten in eine reguläre Klasse. Sofern die Jugendlichen ohne oder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen nicht eingegliedert werden können, werden Vorbereitungsgruppen und Förderkurse (bzw. Willkommensklassen) eingerichtet. In Potsdam gibt es zum Schuljahr 2022/2023 20 Willkommensklassen mit je bis zu 15 Schülerinnen und Schüler. Diese sind in den vorgenannten Schülerzahlen bereits enthalten.

 

Die vorgenannte Nachfrage stand zum Schuljahr 2022/2023 ein Angebot von 71 Zügen gegenüber.

 

Bisheriger Planungsstand laut IKSEP:

Schulstandort

Schulform

Zügigkeit

SEK I

SEK II

Humboldt-Gymnasium

OG

4

4

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium

OG

4

4

Hannah-Arendt-Gymnasium

OG

3

3

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

OG

3

3

Gymnasium Pappelallee

OG

3

 

Leibniz-Gymnasium

OG

5

5

Einstein-Gymnasium

OG

4

4

Sportschule Potsdam F. L. Jahn

O/OG

5

3

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné

O/OG

4

3

Voltaire-Gesamtschule

O/OG

5

4

F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule

O/OG

5

3

Leonardo-da-Vinci Gesamtschule

O/OG

5

3

Gesamtschule Am Schilfhof

O/OG

5

3

Schulzentrum am Stern

G/O/OG

5

2

Schule am Schloss

O/OG

4

 

Käthe-Kollwitz-Oberschule

S

2

 

Theodor Fontane Oberschule

G/S

3

 

Montessori-Oberschule

G/S

2

 

Gesamt

 

71

44

 

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass zum Schuljahr 2022/2023 quantitativ genügend Schulplätze in der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung standen.

 

Zukünftig sind zudem im Rahmen des IKSEP zwei weitere Schulstandorte geplant. Zum einen die sechszügige Gesamtschule sowie der Ersatzbau der Förderschule 10/30 am Standort Waldstadt Süd zum Schuljahr 2026/2027 sowie nach Fertigstellung dieser und Umbau der bisherigen Förderschule, das vierzügige Gymnasium am Standort Schlaatz zum Schuljahr 2028/2029. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kommt es aus unterschiedlichen Gründen zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Mit Stand August 2023 muss von der Fertigstellung der Gesamtschule im Jahr 2031/2032 ausgegangen werden. Damit würde sich auch die anschließende Neuerrichtung des Gymnasiums am Schlaatz um 2 Jahre verschieben.

 

Im Ergebnis muss heute von Defiziten in der Versorgung der Klassenstufe 7 ab dem Schuljahr 2024/2025 beginnen von -2 Zügen bis zu -6 Zügen bis zur Fertigstellung der Schulbaumaßnahmen ausgegangen werden. Dieses Defizit beruht auf der Annahme, dass alle bestehenden Schulen (unabhängig von der Schulform) vollständig ausgelastet werden.

 

Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen

 

Ferner wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dargestellt, dass neben der quantitativen Bereitstellung, auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen erforderlich ist. Dazu wurde eine Analyse des Wahlverhaltens (Erstwunsch) beim Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe sowie die Auswertung der Bildungsgangempfehlungen der Grundschulgutachten durchgeführt.

 

Entwicklung der Schulanwahl seit 2017/18

 

Schulform 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

2023/24

Oberschule

11%

8%

6%

7%

7%

6%

5%

Gesamtschule

48%

53%

49%

50%

50%

49,5%

49%

Gymnasium

41%

39%

45%

43%

43%

44,5%

46%

 

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Schulanwahl und der Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen sowie mit dem mit AHR verbundenen schulgesetzlich normierten Rechtsanspruch das Abitur in 12 Jahren abzulegen, wurde sich mit dem IKSEP dazu verständigt zukünftig eine Verteilung von 5 % Oberschule, 50 % Gesamtschule und 45 % Gymnasien anzustreben.

 

Bereits mit Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan war klar, dass mit den dort beschlossenen Maßnahmen, die vorgenannte Zielgröße nicht erreicht werden kann. Ferner hat das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid vom 27. Februar 2023 darauf hingewiesen, dass mit der vorgelegten Planung durch die Landeshauptstadt Potsdam zwar mittel- und langfristig ausreichend Kapazitäten geschaffen werden, aber bei der Schaffung dieser Kapazitäten nur bedingt das Anwahlverhalten der Eltern Berücksichtigung findet. So besteht vor dem Hintergrund dieses Anwahlverhaltens weiterhin eine planerische Unausgewogenheit zwischen der Bereitstellung von Gesamtschulplätzen und Gymnasialplätzen, was dazu führen kann, dass die Einrichtung von zusätzlichen Klassen an bestehenden Gymnasien erforderlich wird. Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist dahingehend das Anwahlverhalten regelmäßig zu überprüfen und sind, sofern vorgenannte Bedarfe weiterhin bestehen bleiben, weitere Gymnasialkapazitäten zu schaffen.

 

Bereits im Rahmen der Erstellung der Schulentwicklungsplanung und anschließend in mehreren Beratungen wurde thematisiert, dass zur Deckung des Sekundarbedarfs entsprechend der Anwahl zusätzliche Gymnasialzüge benötigt werden. Die bislang geplanten Gymnasialzüge sind zur Deckung der Nachfrage nicht ausreichend. Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel hat im Rahmen des Übergangsverfahrens Klassenstufe 6 zu 7 (Ü7) mehrfach darauf hingewiesen, dass die durch die Stadt zur Verfügung gestellten Kapazitäten an Gymnasien nicht ausreichen werden. Im Ergebnis mussten in den vergangenen Schuljahren bereits mehrfach zusätzliche Klassen unter Vollauslastung der Klassenfrequenzen an den bestehenden Gymnasien errichtet werden. Dies erfolgte zu Lasten von Unterrichtsqualität und wird zukünftig aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten an den Gymnasialstandorten nur noch bedingt und mit großen Einschränkungen möglich sein. Durch die steigenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren wird der Bedarf zudem weiter steigen (siehe Abbildung 1). Dagegen besteht eine rechnerische Überkapazität an Plätzen bei der Schulform Gesamtschule (Abbildung 2).

 

Im Ergebnis wird erwartet, dass in den kommenden Jahren bis zu 7 Züge (entspricht rund 200 Schulplätze) an der Schulform Gymnasium fehlen werden. Diese stellen sich wie folgt auf die Schuljahre da:

 

Schuljahr

23/24

24/25

25/26

26/27

27/28

28/29

29/30

30/31

31/32

32/33

Saldo

-3

-5

-5

-7

-4

-6

-7

-3

-1

-3

 

In diesen Zahlen ist die Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums zum Schuljahr 2030/2031 bereits eingerechnet.

 

Mit der Änderung am Standort Schlaatz und dem damit verbundenen Wegfall als Gymnasialstandort ist in einem ersten Schritt ein Ersatzstandort für ein vierzügigeres Gymnasium erforderlich. Dazu wurden bereits in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung zwei Standorte thematisiert. Zum einen besteht die Möglichkeit im Potsdamer Norden ein vierzügiges Gymnasium zu errichten. Ferner wird langfristig der Standort der Oberschule Theodor Fontane (51) als Schulstandort zu Verfügung stehen.

 

Zu Deckung der oben genannten Bedarfe sind beide Gymnasialstandorte mittelfristig erforderlich.

 

Im Ergebnis der vorangegangenen Überprüfung in Verbindung mit der aktuellen Entwicklung und entsprechend der Abstimmungen in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung am 12. Januar 2023 soll der Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/0518, in Verbindung mit der Drucksache 21/SVV/1322, Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, wird wie folgt geändert und ergänzt werden. Ferner sind durch Verschiebungen von Baufertigstellungen temporäre Maßnahmen erforderlich, welche nachfolgend ebenfalls aufgenommen wurden.

 

Dementsprechend sind für folgende Maßnahmen die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen. Dabei wird zwischen kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Maßnahmen unterschieden:

 

Abbildung 1: Nachfrage Klassenstufe 7 an Gymnasien und Angebotsentwicklung

 

 

Abbildung 2: Nachfrage Klassenstufe 7 an Gesamtschulen und Angebotsentwicklung

 

Der Neubau weiterer Gymnasien wird aus unterschiedlichen Gründen nicht zeitnah möglich sein, um die aktuell steigenden Bedarfe nach der Schulform Gymnasium zu decken. Bis zur Realisierung sind deshalb Neuerrichtungen an Interimsstandorten erforderlich sowie temporäre und dauerhafte Erweiterungen an bestehenden Schulen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

  1. Zum Schuljahr 2024/2025 wird zunächst an einem Interimsstandort im Brunnenviertel ein dreizügiges Gymnasium (35) errichtet. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgt die Fortführung als vierzügiges Gymnasium (35) in massiver Bauweise am Standort „Zum Teufelssee 2-4“.
  2. Temporäre Erweiterung des Gymnasiums Pappelallee (14) auf 4 Züge mittels einer zusätzlicher Containeranlage zum Schuljahr 2024/2025.
  3. An einem Standort im Potsdamer Norden wird zum Schuljahr 2025/2026 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort als dreizügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2030/2031 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise an einem Standort im Potsdamer Norden.
  4. Prüfung einer dauerhaften Erweiterung des Hannah-Arendt-Gymnasium (5) um einen oder zwei Züge unter Einbeziehung angrenzender Flächen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie.

 

Zur Deckung der erwarteten Nachfrage in der Sekundarstufe II sind darüber hinaus keine gesonderten Maßnahmen geplant. Vielmehr erhöhen sich im Zuge des Ausbaus von Gymnasien und Gesamtschulen die Kapazitäten für Schulplätze in der jeweiligen gymnasialen Oberstufe. Zusätzlich werden temporäre Nachfragespitzen durch schulorganisatorische Maßnahmen gelöst.

 

Für die nachfolgenden Maßnahmen sind unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Vorhaben um- bzw. fortzusetzen.

 

Potsdamer Süden (Waldstadt Süd, Brunnenviertel, Zum Teufelssee 2-4, An der Alten Zauche 2 c)

 

Zu Punkt 1: Gymnasium am Standort „Brunnenviertel“

 

Zum Schuljahr 2024/2025 wird zunächst an einem Interimsstandort im Brunnenviertel ein dreizügiges Gymnasium (35) errichtet.

 

Das Gebäude im Brunnenviertel wird für einen Zeitraum von 10 Jahren inkl. Optionsrecht als Interimsstandort für ein 3-zügiges Gymnasium durch die Landeshauptstadt Potsdam gemietet. Das anzumietende Gebäude kann ein 3-zügiges Gymnasium aufnehmen. Die erforderlichen Flächen für den Unterrichts- und Schulbetrieb wurden in Anlehnung an die Raumprogrammempfehlungen des MBJS (Stand Aug. 2019) in die Gebäudekubatur implementiert.

 

Um den pflichtigen Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler am Standort abzudecken, soll der bestehende Sportplatz Waldstadt (Entfernung ca. 250m) genutzt werden.

 

Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgt die Fortführung des Gymnasiums entsprechend Pkt. 5 am Standort „Zum Teufelssee 2-4“.

 

Zu Punkt 2: Schulzentrum mit Förderklassen am Standort Waldstadt Süd

 

Entsprechend Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/0518, in Verbindung dem Beschluss zur Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/1322, sollte am Standort Waldstadt Süd zum Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschule mit 6/3 Zügen sowie der Ersatzneubau der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) erfolgen.

 

Sowohl die Landeshauptstadt Potsdam, als auch das Land Brandenburg verfolgen das Ziel von mehr Inklusion. In der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung wurde deshalb am 12. Januar 2023 über das Modell von Förderklassen – alternativ zu einer Förderschule – diskutiert. Förderklassen werden an Regelschulen integriert und ermöglichen mehr Inklusion als isolierte Förderschulen. Entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz § 30 (2) bieten Förderklassen zudem denselben Status wie eine Förderschule. Dahingehend kann sowohl der Zweck der Inklusion, aber auch dem Wunsch der Eltern nach separaten Förderklassen entsprochen werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, anstelle des Ersatzbaus der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) an dem Standort Waldstadt Süd ein Förderklassenzug anzugliedern.

 

Ferner wurde sich nach ausführlicher Diskussion in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung am 12. Januar 2023 mehrheitlich für ein Schulzentrum mit dreizügiger Primarstufe und Hort, sechszügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II am Standort Waldstadt Süd entschieden. Mit Errichtung des Schulzentrums wird die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) obsolet. Der Schulstandort kann anschließend für eine weiterführende Schule genutzt werden.

 

Im Ergebnis soll am Standort Waldstadt Süd ein Schulzentrum mit dreizügiger Primarstufe und Hort, sechszügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II am Standort Waldstadt Süd errichtet werden. Davon sind jeweils ein Klassenzug der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I als Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen.

 

Der Flächenbedarf für das Schulzentrum entspricht dem der bisher geplanten Gesamtschule und Förderschule am Standort.

 

Zu den Punkten 3-5: Standort Zum Teufelssee 2-4 / Oberschule Theodor Fontane (51)

 

Die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) deckt aktuell den wohnortnahen Bedarf sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich. 

 

Mit Errichtung des Schulzentrums, wird der wohnortnahe Bedarf durch dieses gedeckt. Die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) wird damit obsolet und der Schulstandort kann anschließend einer anderen Schulnutzung zugeführt werden.

 

Mit Errichtung des Schulzentrums Waldstadt Süd 2030/2031 zieht die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) zum Standort Waldstadt Süd um und nimmt keine neuen 1. und 7. Klassen mehr auf. Mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 wird die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) geschlossen.

 

Nach erfolgtem Umzug der Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „Zum Teufelssee 4“ für eine weitere Schulnutzung zur Verfügung stehen. Eine Nachnutzung des Standorts nach erfolgten Umbau und Sanierung wäre voraussichtlich ab dem Schuljahr 2033/2034 möglich. Anschließend erfolgt der Umzug des Gymnasiums an den Standort.

 

Zu Punkt 6: Schließung der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30)

 

Mit der Errichtung eines Förderklassenzugs am Standort Waldstadt Süd ist der Ersatzbau der Förderschule am Standort Waldstadt Süd nicht mehr erforderlich. Mit Errichtung des Schulzentrums Waldstadt Süd wird die Schule am Nuthetal (10/30) deshalb keine neuen 1. und 7. Klassen mehr aufnehmen. Mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 wird sie geschlossen. Um den Standort für die Sanierung und den Umbau zu einer Grundschule mit Hort freizuziehen, soll die bestehende Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Schuljahr 2031/2032 zum Standort Waldstadt Süd umziehen. Dies ermöglicht zudem Synergien hinsichtlich Personal etc. zwischen der bisherigen Förderschule und dem neu errichteten Förderklassenzug.

 

Aufgrund der steigenden Bedarfe im Förderschwerpunkt Lernen sowie für die bessere regionale Verteilung des Angebots sollen zusätzlich ein bis zwei weitere Standorte im Potsdamer Stadtgebiet für die Errichtung von Förderklassen geprüft werden. Diese sollten möglichst im Stadtgebiet Stern/Drewitz sowie im nord-/ nordwestlichen Teil Potsdams liegen.

 

Zu Punkt 7: Grundschule am Schlaatz

 

Entsprechend Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/0518, in Verbindung dem Beschluss zur Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/1322, sollte nach erfolgtem Umzug der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c“ zu einem vierzügigen Gymnasium umgebaut werden. Anschließend sollte am Standort bis zum Schuljahr 2028/2029 ein vierzügiges Gymnasium errichtet werden.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und der jährlichen Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen wurde festgestellt, dass die Bevölkerungsentwicklung im Planungsraum 602 (Schlaatz) positiver verläuft, als in der Planung zugrundeliegenden Bevölkerungsprognose angenommen. Zusätzlich wird durch die geplante Entwicklung im Rahmen des Masterplans Schlaatz 2030 ein Mehrbedarf von bis zu zwei Zügen im Grundschulbereich im Planungsraum entstehen. Bereits mit dem Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan wurde ein Mehrbedarf von bis zu einem Zug in den angrenzenden Planungsräumen 603 (Waldstadt I) und 604 (Waldstadt II) identifiziert. Im Ergebnis wurde vorsorglich der Standort Kulturbodendeponie als Potenzialstandort festgehalten, um notfalls dort einen Grundschulstandort zu errichten (vgl. IKSEP 2021 bis 2026, Teil B, S. 188). Durch die aktuelle Entwicklung in Schlaatz wird sich der Bedarf auf drei Züge erhöhen. Zudem verschiebt sich das Bedarfsgebiet in Richtung Schlaatz.

 

Aus Sicht des Geschäftsbereichs 2 ist der bislang gesicherte Standort Kulturbodendeponie für die Versorgung des vorgenannten Bedarfsgebiets nur bedingt geeignet. Insbesondere die schlechte verkehrliche Erschließung sprechen gegen den Standort. Nach Prüfung und Abwägung wird daher vorgeschlagen, den Standort der Schule am Nuthetal Förderschule Lernen (10/30) nicht als Gymnasialstandort nach zu nutzen, sondern dort eine dreizügige Grundschule mit Hort zu errichten.

 

In der Sitzung am 12. Januar 2023 wurde sich deshalb dazu verständigt, am Standort Schule am Nuthetal (Förderschule Lernen 10/30), kein vierzügiges Gymnasium, sondern eine dreizügige Grundschule mit Hort zu errichten. Die Errichtung der Grundschule kann erst nach Auszug der Förderschule und nach Umbau/Sanierung des Standorts erfolgen. Dies wird nach heutigen Kenntnisstand zum Schuljahr 2033/2034 sein.

 

Der bisherige Potenzialstandort Kulturbodendeponie wird weiter als Grundschulpotenzialstandort mit zusätzlichen benötigten Sportflächen (z.B. wettkampffähige Großsportplätze) gesichert.

 

Potsdamer Norden

 

Zu Punkt 8: Gymnasium im Potsdamer Norden

 

Unter der Prämisse einer zeitnahen Realisierung von Gymnasialkapazitäten soll an einem Standort im Potsdamer Norden ein vierzügiges Gymnasium errichtet werden. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Gymnasialplätze, soll das Gymnasium bereits zum Schuljahr 2025/2026 errichtet werden. Das Gymnasium startet deshalb zunächst an einem Interimsstandort als dreizügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2030/2031 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise an einem Standort im Potsdamer Norden.

 

Darüber hinaus werden zur Deckung der steigenden Bedarfe, folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

  1. Temporäre Erweiterung des Gymnasiums Pappelallee (14) auf 4 Züge mittels einer zusätzlicher Containeranlage zum Schuljahr 2024/2025
  2. Prüfung einer dauerhaften Erweiterung des Hannah-Arendt-Gymnasium (5) um einen oder zwei Züge im Rahmen einer Machbarkeitsstudie.

 

Grundschule am Telegrafenberg (43)

 

Zu Punkt 11: Temporäre Modulsporthalle für die Grundschule am Telegrafenberg (43)

 

Auf Grund der Verzögerungen beim Ankauf der Grundstücksflächen für den zukünftigen Standort der Grundschule am Telegrafenberg (43) kann der Schulneubau nicht wie geplant (Beschluss Drucksache 20/SVV/1185) zum Schuljahr 2025/2026 fertig gestellt werden.

 

Zur Sicherung eines geordneten Schulsportunterrichtes an der Grundschule am Telegrafenberg (43) und mit Bezug auf den Beschluss Drucksache 23/SVV/0247 ist es erforderlich, bis zur Fertigstellung des Schulneubaus, Übergangslösungen für den Schulsport bereitzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle einschließlich der entsprechenden Nebenräume in Leichtbauweise geplant. Als Standort ist in Abstimmung zwischen dem GB2, GB4 und KIS die Fläche der zukünftig geplanten Außensportanlagen vorgesehen.

 

Zu den Punkten 12-13: Erweiterung der bestehenden Modulanlage der Grundschule am Telegrafenberg (43)

 

Die bestehende Modulanlage der Grundschule am Telegrafenberg (43) wurde auf Grund des Beschluss Drucksache 20/SVV/1185 und der damaligen Planungen für eine Standdauer von vier Jahren geplant. In den Räumlichkeiten ist ein Aufwuchs der Schule um jährlich drei Klassen bis einschließlich des Schuljahres 2024/2025 möglich. Um den vollständigen Aufwuchs der Schule (vorrausichtlich zum Schuljahr 2026/2027) weiter gewährleisten zu können, ist die Erweiterung der bestehenden Modulanlage notwendig. In der Erweiterung sind zusätzliche Klassen-, Gruppen- und Fachräume sowie weitere Verwaltungs- und Vorbereitungsräume geplant. Mit der Erweiterung kann der Aufwuchs der 3-zügigen Grundschule mit Hort für maximal 450 Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.

 

Im Ergebnis soll spätestens zum Schuljahresbeginn 2025/2026 die bestehende Modulanlage (Auslegung für 4 Jahrgänge) der Grundschule am Telegrafenberg (43) für einen kompletten Aufwuchs erweitert werden.

 

Zur Deckung zukünftiger Sportbedarfe des Humboldt-Gymnasiums (auch im Rahmen einer Sanierung der Sporthalle Heinrich-Mann-Allee) soll zudem geprüft werden, ob eine zusätzliche massive Sporthalle im Schulumfeld errichtet werden kann.

 

Voraussichtlich in 2029 erfolgt die Fortführung der Schule in massiver Bauweise am geplanten Standort.

 

Eiche/Golm

 

Zu Punkt 14: Temporäre Erweiterung der Grundschule Ludwig Renn (2)

 

In der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026 wurde festgehalten, dass auf Grundlage der Bevölkerungsprognose im Planungsraum 202 (Eiche, Grube, Golm) nur ein moderater Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist und erst mit Erweiterung von Golm Nord (Rahmenplanung Golm) ein weiterer Grundschulstandort erforderlich wird. Durch die Entscheidung in Golm im Rahmen des Sonderbauprogramms Geflüchtete unterzubringen wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, alle Kinder des Planungsraums zu versorgen.

 

Bis zur Errichtung von dauerhaften Grundschulkapazitäten im Ortsteils Golm wird zur Absicherung der Schulnachfrage im Planungsraum 202 die Grundschule Ludwig Renn (2) zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Zug erweitert. Dazu wird der Schulstandort mittels eines Modulbaus ergänzt.

 

Zu den Punkten 15-16: Schulzentrum in Golm

 

Mit der Erweiterung des Stadtteils im Rahmen der Rahmenplanung Golm 2040 sind bis zu 3.500 Einwohner*innen geplant. Zusätzlich werden auch in Golm/Eiche Unterkünfte für Geflüchtete errichtet, welche einen zusätzlichen Bedarf an sozialer Infrastruktur erzeugt. Bereits in der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026 wurde deshalb festgehalten, dass mit der weiteren Entwicklung in Golm auch ein Standort für eine weiterführende Schule vorzusehen ist. Dies wurde in der Planung bereits berücksichtigt.

 

Durch die Schaffung von Wohnungsraum für 3.500 Einwohner, wird jedoch auch ein Grundschulbedarf entstehen, welcher mit den bestehenden Schulen und Kapazitäten im Planungsraum nicht gedeckt werden kann.

 

Die bisherige regionale Verteilung von Schulen in der Sekundarstufe führt zudem dazu, dass Kinder aus dem Planungsraum, welche bislang eine Gesamtschule anwählen, aufgrund der Regelung der Schulaufnahme nach Wohnortnähe nur eine geringe Chance haben, einen Platz an der nächstgelegenen Gesamtschule zu erhalten. Dies führt dazu, dass Jugendliche aus Golm lange Wege zu einer weiterführenden Schule auf sich nehmen müssen.  

 

Im Rahmen der Entwicklung des Ortsteils Golm ist deshalb in der Umsetzung des Rahmenplan Golm 2040 die Errichtung eines Schulzentrums mit dreizügiger Primarstufe und Hort, fünfzügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II zu prüfen. Dazu soll ferner geprüft werden, ob zusätzlich ein Klassenzug der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I als Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen errichtet wird. Zusätzlich sollen am Schulstandort zwei Großspielfelder berücksichtigt werden.

 

Aufgrund der Schülerzahlenentwicklung und der steigenden Nachfrage nach Plätzen in der Sekundarstufe I wird es erforderlich sein, dass die Schule bereits früher an das Netz geht. Das Schulzentrum soll deshalb zunächst mit der Sekundarstufe I (Klasse 7) zum Schuljahr 2027/2028 an einem Interimsstandort einer Containeranlage als vierzügige Gesamtschule starten. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2032/2033 erfolgt die Fortführung als Schulzentrum mit Förderklassen am Standort Golm.

 

Zu Punkt 17: Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55)

 

Die Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55) wird ab dem Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2027/2028 durch die PRO Potsdam saniert. Dazu wird sie an einen Interimsstandort an der Pirschheide ausgelagert. Nach erfolgter Sanierung dient der Standort für weitere Auslagerungen im Rahmen von Komplettsanierungen (unter anderem der Voltaire-Gesamtschule (9))

 

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