Beschlussvorlage - 15/SVV/0759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Gemäß § 106 BbgSchulG Abs. 5 Satz 1 ist der Schulträger verpflichtet, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung zu bestimmen. Derzeit ist die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 26.09.2014 (Amtsblatt 14/2014 S. 9 ff) gültig.

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag zur Errichtung einer Grundschule mit Hort im Bornstedter Feld/Rote Kaserne Ost zum Schuljahr 2016/2017 vor.

 

Um dem Rechnung zu tragen und das Einschulungsverfahren 2016 durchzuführen ist es erforderlich, für diesen Schulstandort einen Einzugsbereich festzulegen. Zudem ist im Ergebnis der Einschulung 2015, insbesondere in Babelsberg, ein Ungleichgewicht zwischen Kapazität an Schulplätzen und Zahl der einzuschulenden Kinder festzustellen, welches mit der Satzungsänderung angepasst wird.

 

Der Satzungstext wurde in folgenden Punkten geändert (siehe Anlage 1 und 2):

§ 2 (2) wird eingefügt „Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl  …“

§ 2 (4) wird gestrichen

§ 4 (2) wird gestrichen

 

In der Anlage zur Satzung werden in den bestehenden Schuleinzugsbereichen neue Straßen und Hausnummern ergänzt. Für die Grundschule (17) am Standort Rote Kaserne Ost werden Straßen aus Neu Fahrland, derzeit Einzugsbereich der Regenbogenschule (7), aus dem nördlichen Teil des Bornstedter Feldes, derzeit Einzugsbereich der Grundschule im Bornstedter Feld (3), aus der Nauener Vorstadt, derzeit Einzugsbereich der Eisenhart-Schule (24) neu zugeordnet. Die Eisenhart-Schule (24) erhält einige Straßenzüge aus dem jetzigen Einzugsbereich der Rosa-Luxemburg-Grundschule (19) zurück. Auch für Babelsberg werden Einzugsbereiche neu geordnet. Betroffen sind die Grundschule Bruno H. Bürgel (16), die Goethe-Grundschule (31), die Grundschule am Griebnitzsee (33) und die Grundschule am Humboldtring (37).

 

Die Änderung der Schulbezirkssatzung wurde mit betroffenen SchulleiterInnen diskutiert und der Zeitplan für das Schulanmeldeverfahren mit der zuständigen Schulrätin im Landesamt für Schule und Lehrerbildung Regionalstelle Brandenburg an der Havel abgestimmt.

 

Die Anhörung der betroffenen Schulkonferenzen und des Kreisschulbeirates ist für die 42. KW geplant.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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