Anfrage - 15/SVV/0784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei nicht fristgemäß zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendeten Mitteln der Städtebauförderung sowie auf Erstattungsbeiträger nichtzuwendungsfähige Ausgaben müssen die entsprechenden Kommunen Zinsen ausweisen und zahlen.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat für die Jahre 2013 und 2014 eine Summe von insgesamt 448.488 Euro aus Städtebauförderung an das Ministerium r Infrastruktur und Verkehr zurückführen bzw. Zinszahlungen aufbringen müssen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Aus welchen konkreten Gründen mussten die Rück- bzw. Zinszahlungen von rund einer halben Million Euro getätigt werden?

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Erläuterung

 

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