Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0791
Grunddaten
- Betreff:
-
Weg für Fußgänger und Radfahrer in Neu Fahrland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.11.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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24.11.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Möglichkeiten zur Anlage eines Fuß- und Radweges zwischen der Siedlung „Am Föhrenhang“ und der Straße „Am Kirchberg“ wurden überprüft.
Im Bestand war festzustellen, dass entlang der B2 keine Nebenanlagen vorhanden sind. Für die Radfahrer steht ein Radfahrstreifen auf der B2 zur Verfügung. Östlich der B2 ist ein unbefestigter jedoch aber beleuchteter Waldweg vorhanden, welcher sich im Eigentum der Landesforstver-waltung des Landes Brandenburg befindet und nicht öffentlich gewidmet ist. Die Beleuchtungs-anlage innerhalb des Waldes ist öffentlich und befindet sich im Anlagevermögen der Stadtwerke Potsdam GmbH, in Verwaltung durch die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH. Bei der Eingemeindung wurde diese Beleuchtungsanlage an die Landeshauptstadt Potsdam durch die damalige Gemeinde Fahrland übergeben. Seit dem wird sie von der Stadtbeleuchtung betrieben.
Unter der Berücksichtigung, dass die Stadt Potsdam nicht befugt ist, Grundstücke Dritter zu beleuchten, kristallisieren sich zwei mögliche Varianten zur Herstellung einer Wegeverbindung zwischen den Wohngebieten heraus:
1. Variante: Gehweg entlang der B2
Der Weg könnte vom signalisierten Knotenpunkt Am Stinthorn/B2 bis zur Einmündung Am Kirchberg geführt werden. Die Fußgänger und Radfahrer können die B2 am Knotenpunkt sicher queren, um den Geh-/Radweg zu erreichen. Eine Beleuchtungsanlage ist auf dieser Seite der B2 (westlich) nicht vorhanden und müsste nachgerüstet werden, da die Ausleuchtung von der gegenüberliegenden Seite nicht ausreicht.
Da sich die Bundesstraße B2 in diesem Abschnitt nicht in der Baulastträgerschaft der Landeshauptstadt befindet, bedarf es für die Herstellung des Gehweges und der Beleuchtungs-anlage der Genehmigung des Landes Brandenburg oder einer Ablösung der Baulastträgerschaft.
Länge: ca. 550 m
Breite: 2,50 m
Kosten: 228.250 € (Baukosten für Weg und Beleuchtung)
2. Variante: Gehweg entlang der B2 in Kombination mit Nutzung des vorhandenen
Waldweges
Fußgänger und Radfahrer nutzen den vorhandenen beleuchteten und unbefestigten Waldweg beginnend ab Am Stinthorn, bis dieser an die B2 herangeführt wird. Ab dieser Stelle würde dann ein Geh-/Radweg entlang der B2 (östlich) bis zur Einmündung der Straße Am Kirchberg angelegt und als Querungshilfe eine Mittelinsel im Schatten des Linksabbiegers in die Straße Am Kirchberg eingebaut werden. Eine Beleuchtungsanlage ist auf dieser Seite der B2 vorhanden.
Für diese Variante (Teilnutzung Waldweg) muss eine Grundstücksbereinigung (Grunderwerb und Aufnahme des Weges in die öffentliche Straßenbaulast) unter der Zustimmung der Landesforst-verwaltung erfolgen.
Länge: ca. 100 m
Breite: 2,50 m
Kosten: 44.000 € (Baukosten für Weg entlang B2 und Mittelinsel)
Für beide Varianten sind u.a. noch Aufwendungen für Wurzelschutzmaßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, welche derzeitig noch nicht abschätzbar sind, zu berücksichtigen.
Baumfällungen sind nach erster Prüfung nicht notwendig.
Ein Zeitpunkt zur Umsetzung kann nicht benannt werden, da die Finanzierung nicht gesichert ist. Bis zum Jahr 2019 sind die im investiven Haushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel durch bereits begonnene Baumaßnahmen bzw. in der Priorität höher bewertete Baumaßnahmen gebunden.
Aus diesem Grund können nur kleinteilige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umgesetzt werden, die ausschließlich mit Mitteln aus dem Unterhaltungsaufwand des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen finanziert werden können.
Da auch diese Mittel begrenzt sind, ist der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen gezwungen, entsprechend der jeweiligen gesamtstädtischen Prioritäten zu handeln.
Die Schaffung eines Weges für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Siedlung „Am Föhrenhang“ und der Straße „Am Kirchberg“ ist in der Prioritätensetzung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen bisher nicht verankert.